Auch mit E-Scooter gelten Grenzen

Ein Holzkirchner hat gestern Bekanntschaft mit der Polizei gemacht. Eine E-Scooter-Fahrt endete für ihn mit einigen Konsequenzen. Es wird teuer.

Am frühen Samstagabend, gegen 17:35 Uhr wurde ein Holzkirchner von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Der 57-Jährige war mit seinem E-Scooter auf dem Reitschulweg in Holzkirchen unterwegs.

500 Euro Geldstrafe

Bei der Verkehrskontrolle fiel den Beamten ein bekannter Geruch auf. Kurzerhand wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. „Dieser ergab einen Wert jenseits der 0,5-Promille-Grenze“, erklärt die Polizeiinspektion (PI) Holzkirchen. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest folgte.

Für den Holzkirchner war die Fahrt auf seinem E-Scooter damit beendet. Außerdem muss er für die betrunkene Fahrt eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bezahlen. Zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot erwarten den 57-Jährigen ebenfalls.

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Die Polizei nutzt diesen Vorfall, um auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen: „Für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, somit auch insbesondere für E-Scooter, gelten dieselben Promillegrenzen wie zum Beispiel für Pkw“, wird abschließend betont.

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