Zu wenig für echten Ärger

Das Treiben von Ex-Sparkassenchef Georg Bromme hat nicht nur Politik und Justiz auf den Plan gerufen. Auch ein Landkreisbürger war derart irritiert, dass er Mitte Juni eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt einreichte.

Ungemütlich sollte es werden für Bromme, so die Intention des „Antragstellers“. Jetzt fiel in der Sache eine Entscheidung.

Noch hat Georg Bromme mit der Sparkasse einen Berater-Vertrag. Die Bank will diesen jetzt auflösen.
Wie wirkungsvoll ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Ein Mann hat es gegen den ehemaligen Sparkassenvorstand Georg Bromme versucht.

„Es dürfte in der nächsten Zeit für Georg Bromme unangenehm werden“, kündigte ein Leser Mitte Juni seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee an. Vor allem dessen Sponsoringmaßnahmen und Immobiliengeschäfte waren laut einer der TS vorliegenden Beschwerde dem Mann aufgestoßen. Gleichzeitig kündigte er eine umfassende Klärung des Sachverhalts durch die Münchner Staatsanwaltschaft an.

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Das Landratsamt Miesbach bestätigte Ende Juni noch, dass die Beschwerde eingegangen sei und geprüft werde. Nun die schlechte Nachricht für den Mann: Beim Landratsamt gehen die Verantwortlichen nicht davon aus, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg habe – „da sie keinen zugängigen Beschwerdegegenstand hat.“ Oder anders ausgedrückt: zu wenig, um für echten Ärger zu sorgen.

Rüge gegen persönliches Verhalten des Amtsträgers

Grundsätzlich gilt: Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können sich Bürger gegen das persönliche Verhalten von Amtsträgern, wie Bürgermeistern oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wehren. „Sie ist ein gesetzlich nicht geregelter, formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Amtsträgers im Sinne einer Dienstpflichtverletzung gerügt werden kann“, so die Erklärung aus dem Landratsamt.

Wird einer solchen Beschwerde stattgegeben, reichen die möglichen Konsequenzen von einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung, sagt Landkreissprecher Gerhard Brandl auf Nachfrage:

Da Herr Bromme in keinem arbeitsrechtlichen Verhältnis mehr zu uns steht, wäre das sowieso nicht rechtskräftig geworden.

Nach den Einschätzungen des Landratsamtes richtete sich die Beschwerde aber nicht gegen Brommes persönliches Verhalten, sondern gegen einzelne Entscheidungen im Rahmen der Führung seiner Dienstgeschäfte. Dem Mann, der die Beschwerde einreichte, war offenbar vor allem das Ausmaß des umstrittenen Sponsorings ein Dorn im Auge.

Staatsanwalt entscheidet über Ermittlungsverfahren

Außerdem, so Brandl, sei in der Beschwerde die Verletzung der persönlichen Rechte des Beschwerdeführers „nicht im Ansatz dargelegt“. Denn direkt betroffen war der Mann wohl nicht. Die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs sieht das Landratsamt daher als „zweifelhaft“ an. Brisantes Detail: Obwohl es mit einer Auskunft bis jetzt gedauert hat, wurde die Beschwerde aus formellen Gründen tatsächlich bereits Mitte Juli vom Landratsamt zurückgewiesen.

Ganz aus dem Schneider ist Georg Bromme deswegen aber nicht. Denn die Hinweise an die Münchner Staatsanwaltschaft werden weiter geprüft, sagt deren Pressesprecher Ken Heidenreich. „Wir haben mehrere solcher Erklärungen bekommen.“ Ob ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft gegen den früheren Sparkassenchef oder Ex-Landrat Jakob Kreidl eingeleitet wird oder wann, könne er allerdings noch nicht sagen. Erst wenn die Prüfung abgeschlossen sei, werde man eine entsprechende Entscheidung fällen, so Heidenreich. Und das kann dauern.

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