Ausweis schon für Babies!

Seit 2009 gilt in der EU “eine Person – ein Pass”. Da diese Regelung EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umgesetzt werden muss, benötigen dann auch Kinder ab ihrer Geburt für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Der Kinderreisepass kann bei allen Rathäusern beantragt werden.

Gabriele Goldhofer vom Gmunder Passamt sagt: “Bereits seit einigen Jahren kann man seine Kinder nicht mehr in die eigenen Pässe eintragen lassen. Ab dem 26. Juni brauchen Kinder für Auslandsreisen aber definitiv einen eigenen Pass.”

Diese Regelung gilt auch für die Schengenstaaten der Europäischen Union. Das bedeutet, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland einen eigenen Ausweis haben müssen.

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Für Eltern bieten sich drei Möglichkeiten der neuen Regelung nachzukommen: Kinder-Reisepass, Personalausweis und Reisepass.

Welcher Pass ist der Richtige?

Die Frage, welcher Ausweis der passende ist, hängt von der Verwendung ab. Es können ein Kinder-Reisepass, ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Alle Ausweise haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.

Der Kinder-Reisepass ist mit 13 Euro die günstigste Variante und kann bei Bedarf mit einem neuen Foto aktualisiert werden. Dies empfiehlt sich vor allem für Kleinkinder, da in dieser Zeit die Kinder die größten Veränderungen durchlaufen. “Diese Änderung kann man direkt bei uns im Rathaus machen lassen. Das Bild muss man natürlich mitbringen,” so Goldhofer.

Das Bild im Personalausweis und im Reisepass kann nicht nachträglich aktualisiert werden. Trotzdem kann es notwendig sein, einen Reisepass für ein Kind zu beantragen. So ist in einigen nichteuropäischen Ländern der Kinder-Reisepass nicht ausreichend. Und auch in die USA darf das Kind nur mit einem “Reisepass” einreisen. Es ist daher sinnvoll vor einem geplanten Auslandsaufenthalt die Hinweise des Auswärtigen Amts anzusehen.

Warum die Neuregelung?

In der EU gilt seit 2009 die Passverordnung, in der aus Sicherheitsgründen das Prinzip “eine Person – ein Pass” verankert wurde. Diese Verordnung muss bis 26. Juni 2012 EU-weit umgesetzt werden. An diesem Tag werden nach einer EU-Vorgabe die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Die Dokumente behalten für die Eltern aber ihre Gültigkeit.

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