Dabei ist zwar scheinbar nur wenig passiert. Aber das hätte auch ganz anders ausgehen können. Aus dem Grund existiert die Regel, dass Autos einen Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen.
In der Rechtssprechung hat sich das konkret geforderte Maß bei etwa anderthalb bis zwei Meter eingependelt. Wenn man sich daran hält, kann man den Fahrradfahrer wie im aktuellen Fall also unmöglich touchieren und damit zu Fall bringen.
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