Autokorso – Spielregeln beachten

Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange, die deutsche Nationalmannschaft steht im Viertelfinale gegen Griechenland, und schon stehen die Fans in den Startlöchern für die abendlichen Autokorsos. Um die möglicherweise stimmungsvolle Runde mit den feiernden Fans genießen zu können, sollten die Verkehrsteilnehmer allerdings einige Spielregeln beachten.

Der beliebte Autokorso jubelnder Fußballfans durch die Städte und Gemeinden hat nicht automatisch Vorfahrt. Bei aller Freude gelten weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und der Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Auch bei Schrittgeschwindigkeit und in Feierlaune müssen die Verkehrsregeln eingehalten werden. Rote Ampeln überfahren oder Alkohol am Steuer sind absolut tabu. Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten.

Wer sich aus dem Fenster oder Schiebedach lehnt, um besser die großen Fahnen schwingen zu können, oder sich gar auf die Motorhaube setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. Im Übrigen ist für die ordnungsgemäße Besetzung des Fahrzeuges der Fahrzeugführer verantwortlich.

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Die Durchführung eines Autokorsos stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest. Autokorsos können toleriert werden, wenn die Beeinträchtigung Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert ist.

Relevante Aspekte für das Einschreiten der Polizei sind der Zeitpunkt und die Dimension des Autokorsos, das Verhalten der Teilnehmer und Zuschauer sowie die spezifischen, aus dem Autokorso resultierenden Gefahren, vor allem aufgrund der Vermischung mit Fußgängern. Ist die Gesundheit von Personen in Gefahr, wird die Polizei einschreiten.

Wenn die Spielregeln diesbezüglich eingehalten werden, hat auch die Polizei gegen friedlich feiernde Fans auf der Straße nichts einzuwenden.

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