Reform im Bundestag:
Bär will liberale Sterbehilfe

Anfang Juli 2023 stimmen unsere Abgeordnete über die Reform zu einer grundlegenden Frage ab: Wie viel Selbstbestimmung bleibt am Ende des Lebens?

Karl Bär steht zum liberalen Entwurf von Katrin Helling-Plahr. Foto: Jörg Farys.

Hier – im Wortlaut – die Position von Karl Bär, Bündnis 90/Die Grünen:

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 hat ein Mensch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der alte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch ist deshalb nichtig und momentan ist Suizid-Hilfe zu wenig geregelt, sodass sogar kommerzielle Sterbehilfe möglich ist. Bis vor kurzem gab es im Bundestag drei Gesetzentwürfe, die fraktionsübergreifend erarbeitet worden waren. 

Ich selbst hatte mich dem Entwurf von Renate Künast und anderen angeschlossen. Der unterschied sich von den anderen vor allem dadurch, dass er es Menschen mit unheilbaren Krankheiten und begrenzter Lebenserwartung einfacher gemacht hätte, Hilfe beim Suizid zu bekommen, als gesunden. 

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Dieser Entwurf wurde nun mit dem liberaleren Entwurf von Katrin Helling-Plahr und anderen zusammengeführt. Im Kern erlaubt der Entwurf die Beihilfe zum Suizid, wenn die sterbewillige Person zuvor ein Beratungsangebot aufgesucht hat, akute psychische Störungen oder äußerer Druck ausgeschlossen sind und eine Wartezeit eingehalten wurde. Dazu wird ein Beratungsangebot für Menschen mit Suizidgedanken aufgebaut – das soll aber den Suizid nicht fördern, sondern diesen Menschen helfen. Wer aus Überzeugung keine Suizid-Hilfe leisten möchte, wird vor Diskriminierung ebenso geschützt wie diejenigen, die es tun. Und für Fälle mit unheilbaren Krankheiten und begrenzter Lebenserwartung ist ein schnellerer Weg vorgesehen, wenn zwei Ärzt*innen unabhängig voneinander den Härtefall bestätigen. Diesem neuen Gesetzentwurf habe ich mich wieder angeschlossen. 

Die Alternative wäre eine Regelung im Strafrecht. Das kommt für mich aber nicht infrage, weil ich befürchte, dass es zum einen Ärzt*innen in rechtliche Grauzonen bringt und zum anderen einen offenen Umgang mit Suizidgedanken verhindert. Es hilft aber niemandem, wenn darüber nicht gesprochen wird.


Wie die Position von Alexander Radwan (CSU) dazu aussieht, haben wir hier veröffentlicht.

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