Denn nun ist klar, am 31. Oktober geht es wieder los. Einige Anwohner dürften dem Termin mit Sorge entgegensehen.
„Die Facebookseite ist ja noch ein bisschen da“, so Stefan Hufnagel auf TS-Anfrage, ob er absehen könne, wann das „Rush“ in Rottach-Egern wieder definitiv geöffnet wird. Die Ankündigung auf der Facebook-Seite der Bar war bis gestern Abend knapp einen Monat alt. Ebenso die Suche nach Mitarbeitern für Bar und Service. Auch bei den Likes hat sich seitdem nicht mehr viel getan: Am 20. September ein Dankeschön für 150 erhobene Daumen. Jetzt steht der Zähler bei 156.
„Es liegt uns noch kein gaststättenrechtlicher Antrag vor, aufgrund dessen wir eine Erlaubnis für den Betrieb erteilen könnten. Eine Eröffnung und ein Betreiben der Gaststätte ist somit zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht möglich“, teilt Gabriele Dorby vom Landratsamt Miesbach noch vergangene Woche auf Anfrage mit. Eine Eröffnung schien da noch nicht in Sicht.
Niemand hat die Absicht, eine Disko zu betreiben
Doch wenn es nach Hufnagel geht, könnte das Rush schon Ende des Monats wieder öffnen: „Ich suche noch einen geeigneten Partner, mit dem ich das betreiben kann“, sagt er. Über das Wochenende hat er scheinbar einen gefunden. Denn nun ist der Termin der Neueröffnung fix: Pünktlich zu Halloween am 31. Oktober wollen die Rush-Macher eröffnen.
Als Bar, so Hufnagel, soll das „Rush“ betrieben werden. Dafür bekommt er morgen die Konzession ausgestellt. Damit gelten nach Aussagen aus dem Landratsamt enge Vorgaben hinsichtlich der Lärm-Grenzwerte. „Eine Disko war es ja eh nie“, sagt der Besitzer. Jedenfalls die dafür nötige Betriebserlaubnis hat es nie gegeben.
Denn das Lärmgutachten und die Betriebsbeschreibung, die die damaligen Betreiber im Juni beim Landratsamt Miesbach eingereicht hatten, ergaben, dass das „Rush“ als Diskothek ohne Erlaubnis betrieben wurde.
Sehr zum Ärger der Anwohner, die sich in den Monaten zuvor bereits mehrfach wegen des nächtlichen Lärms im Umfeld der Bar beschwert hatten. Dahingehend hätten sie laut Aussage von Stefan Hufnagel aber nichts mehr zu befürchten. Man habe Vorkehrungen zum Lärmschutz getroffen, erklärt der Besitzer auf Nachfrage. Welche genau, das sagt er nicht.
Das Landratsamt hatte gefordert, dass ein Lautstärkeregler an der Musik-Mischanlage die Lautstärke drinnen auf unter 85 Dezibel begrenzen soll. Draußen dürfen es nur 45 Dezibel sein. Dazu dürfen beide Eingangstüren nicht gleichzeitig geöffnet sein. Noch sind beide aber verschlossen – doch die Vorbereitungen laufen.
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