Flüchtlingshotel mit Hintergedanken

Das Hotel Bastenhaus wird zur Asylunterkunft. Das Landratsamt will deshalb umbauen. Der Eigentümer beantragt jedoch jetzt einen Nutzungsänderung in acht Wohneinheiten. Das will der Stadtrat in jedem Fall verhindern. Steht eine längere Nutzung als Unterkunft auf der Kippe?

Das Bastenhaus soll als Hotel erhalten bleiben - da ist sich der Stadtrat einig
Das Bastenhaus soll als Hotel erhalten bleiben – da ist sich der Stadtrat einig

Das ehemalige Hotel Bastenhaus in Tegernsee wird künftig zur Unterkunft für 60 Asylbewerber. Ab dem 1. Juni läuft der Mietvertrag zwischen Landratsamt und Eigentümer. Wie lange dort dann Flüchtlinge untergebracht sein werden, ist noch unklar. „Solche Verträge werden meist für fünf Jahre abgeschlossen, mit der Option auf Verlängerung. Wir gehen also von einer Belegung von fünf bis zehn Jahren aus“, erklärt Bürgermeister Johannes Hagn auf der Stadtratssitzung am Dienstag. Das Landratsamt will sich zu den Vertragsdetails nicht äußern.

Die Stadt steht hinter dem Vorhaben des Eigentümers Asylbewerber in den Hotelräumlichkeiten unterzubringen. Doch jetzt das Problem: Ein Bauantrag des Eigentümers für die Nutzungsänderung des Hotels geht bei der Stadt ein. Nach der Nutzung durch Asylbewerber sollen acht Wohneinheiten entstehen.

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Eigentumswohnungen sollen verhindert werden

Das gefällt dem Stadtrat gar nicht. Man befinde sich hier im Sondergebiet Fremdenverkehr und sollte den Betrieb als Hotel sichern, so die einstimmige Meinung. Es stehe vor allem im Interesse der Stadt, den Fremdenverkehr zu fördern, so Bürgermeister Hagn weiter. Er formuliert es noch deutlicher: „Unser Ziel ist es zu verhindern, dass hier in zehn Jahren Eigentumswohnungen entstehen.“

Der Stadtrat war sich einig, dass hier eine Veränderungssperre verhängt werden muss. Außerdem soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bürgermeister Hagn erklärt weiter: “Die Crux ist, dass bei einer fünf oder zehn Jahre dauernden Nutzung nicht wieder eine Hotelnutzung durchsetzbar wäre. Die Veränderungssperre jedoch nur drei Jahre hält.“

Ziel sei es nun, innerhalb der drei Jahre über die Ministerien eine Klarstellung zu erreichen, die eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft für die Dauer des Mietvertrages erlaubt und anschließend wieder die Durchsetzung der touristischen Nutzung ermöglicht. Hagn betont:

Der Stadtrat hat unmissverständlich klar gemacht, dass eine Nutzung über die Veränderungssperre hinaus ohne Lösung der genannten Problematik das Aus für die Asylbewerberunterkunft nach spätestens drei Jahren bedeutet.

In der Bauausschusssitzung am 18. April soll über den Bauantrag entschieden werden. Pressesprecher des Landratsamts Birger Nemitz teilt mit, dass die Verwaltung des Landkreises Miesbach diese Zielsetzung der Stadt, das Gebäude weiterhin als Hotel zu nutzen, vollumfänglich unterstütze.

„Diese Veränderungssperre hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag“, betont Nemitz. Anfang Juni wird das Landratsamt zunächst einige Umbauarbeiten am Bastenhaus durchführen. Dabei soll das Gebäude von einem Hotel in eine einfache Unterkunft umgebaut werden. Nemitz erklärt:

Das Landratsamt hat das alte Mobiliar des Hotels übernommen, allerdings findet in den Zimmern eine Verdichtung statt. Das heißt zu den vorhandenen Möbeln kommen noch Möbel des LRA dazu. Je nach räumlichen Gegebenheiten kann dann zum Beispiel ein Ein-Bett-Zimmer durch zwei zusätzliche Stockbetten zur Unterbringung von drei Flüchtlingen dienen.

Die professionelle Hotelküche wird verschalt, bzw. auf anderem Wege für die Nutzung durch die Asylbewerber unbrauchbar gemacht. Es wird der übliche Kochplatz eingerichtet, mit metallenen Kochplatten und Gemeinschafts-Essraum. Auch Sauna und Wellness-Bereich werden so umgebaut, dass sie nicht mehr nutzbar sind.

Das Schwimmbad wird trockengelegt und abgedeckt. Nemitz dazu: „Zwar gab es schon Stimmen von einheimischen Vereinen, dieses Bad nutzen zu wollen, allerdings werden wir Betriebskosten natürlich nicht tragen, außerdem ist es eine Gefahrenquelle.“ Weiterhin betont Nemitz, dass es sich hier lediglich um Veränderungen handelt, die in einem normalen Mietverhältnis üblich sind. “Eine vollständige Renovierung des Objektes auf Steuerzahlerkosten nach Ende des Mietvertrages ist selbstverständlich ausgeschlossen, schließlich zahlen wir Miete und für den Unterhalt des Gebäudes ist der Vermieter zuständig.”

Ziel sei es also weiterhin, die Turnhalle so schnell wie möglich leer zu bekommen. In der Rottacher Traglufthalle sei, so Nemitz, noch Platz für 20 weitere Personen. Und wenn alles nach Plan läuft, soll auch die Holzkirchner Halle Mitte April bezugsfertig sein.

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