Bauausschuss Bad Wiessee: Neubau eines Apartement-Hauses abgelehnt

Bei manchen Bauvoranträgen fragt man sich, warum die Eigentümer überhaupt Geld für Architekten und Zeit in die Hand genommen haben. Wenn man sich an keinerlei Ortssatzungen oder ortsübliche Bebauungen hält, ist es wenig überraschend, wenn die Anträge nicht genehmigt werden.

Im Freihausweg war der Neubau geplant. Wir finden etwas überdimensioniert für das kleine Sträßchen

So auch der Bauvorantrag eines Eigentümers im Freihausweg 7 in Bad Wiessee. Vom Grundstückseigentümer war ein Neubau mit 12 x 18 Metern geplant. Der Neubau sollte drei Hauptgeschosse plus Dachgeschoß besitzen, die auf der Rückseite in den Berg “gegraben” würden. Von der Rückansicht wäre so eine Terrassenförmige Bauweise entstanden.

Was sich jetzt schon recht groß anhört, hat den Bauausschuss wohl auch bei der Ortsbesichtigung abgeschreckt. Bauamtsleiter Köckeis hat darum auch in seinem Vortrag schon ausgeführt, dass es sich bei dem Gebiet um eine Ortsrandlage handelt, in der man keine bauliche Nachverdichtung haben wolle. Bisher ist das Grundstück mit einem Faktor von ca. 0,3 pro Quadratmeter bebaut. Nach den neuen Plänen wäre ein Faktor von ca. 0,6 pro Quadratmeter entstanden. Also grob das Doppelte an überbauter Fläche.

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Und genau diese dichte Bebauung will man in Wiessee nicht. Erstens, weil es nicht schön aussieht und zweitens, weil man durch eine jetzt genehmigte, höhere Überbauungsfläche auf dem Grundstück eine neue Bezugsgröße für die Zukunft schaffen würde. Verständlich irgendwie.

Unter Bezugsgrößen versteht man in diesem Fall, dass es nachdem ein Bau genehmigt wurde, sehr schwer für eine Gemeinde ist, bei dem nächsten Bauträger wieder auf das alte Maß zurück zu kehren. Er kann dann eben Bezug auf bereits bestehende Gebäude in dem Gebiet nehmen.

Außerdem wäre bei der geplanten Bebauung lediglich ein Abstand von 4 Metern zum Nachbargrundstück gegeben gewesen. Laut Ortssatzung sind für das Gebiet aber 8 Meter vorgeschrieben.

Bürgermeister Peter Höß: “Das ist wirklich dramatisch. wenn wir das genehmigen würden haben wir Abstandsflächen von weniger als 4 Meter. eine Extremsituation. ”

Kurt Sareiter (CSU): “So steil, wie das da drin ist, würde ich mich nicht getrauen das zu genehmigen. Das wäre unverantwortlich. Da kommt irgendwann der komplette Hang. Außerdem gehen Ausnahmen mit Bauabstand bis auf 4 Meter einfach nicht.”

Die Bauvorantrag wurde einstimmig abgelehnt und eigentlich hätte man sich die Arbeit auch sparen können.

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