Bauherr zieht Klage zurück

Die Münchner Immobilienfirma TRIA ENA will auf dem ehemaligen Tengelmann-Gelände hinter dem Wiesseer Rathaus zwei Häuser mit Wohn- und Gewerbeeinheiten errichten. Der erste Bebauungsplan war bereits vor über einem Jahr von der Gemeinde abgesegnet worden.

Da sich der Bauherr dann aber doch für eine deutliche Vergrößerung seiner Pläne aussprach, zog der Gemeinderat die Notbremse und beschloss eine Veränderungssperre. TRIA ENA reagierte mit einer Klage. Gestern fand die Gerichtsverhandlung vor Ort statt.

In einem Vor-Ort-Termin hatte das Münchner Verwaltungsgericht heute über die Klage der Baufirma TRIA ENA gegen die von der Gemeinde Bad Wiessee verhängte Veränderungssperre zu entscheiden
In einem Vor-Ort-Termin musste das Münchner Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre beraten.

So umfasste der ursprüngliche Plan den Bau von rund 2.000 Quadratmetern Geschossfläche, verteilt auf zwei Wohn- und Geschäftshäuser inklusive einer 41 Stellplätze umfassenden Tiefgarage. Im Erdgeschoss sollte ausschließlich eine gewerbliche Nutzung erfolgen. Zusätzlich sollten elf Wohneinheiten entstehen. Der Bauausschuss stimmte dem Plan im Mai 2011 zu, unter der Auflage, dass auch die Zufahrt der Tiefgarage durch eine Brücke über den Zeiselbach mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werde.

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Doch auf die Genehmigung folgte bald ein neuer Antrag des Bauherrn. Aus elf Wohnungen und sechs Läden wurden 27 Wohneinheiten. Bauamtsleiter Helmut Köckeis äußerte auf der Gemeinderatssitzung im Mai 2012 auch klare Bedenken: „Das wäre auf einen Schlag die größte Wohnanlage, die wir in Bad Wiessee haben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Notbremse zu ziehen. Bis hierher und nicht weiter.“

Bauherr klagt gegen Veränderungssperre

Damals entschied sich die Gemeinde für eine Veränderungssperre, sodass der Bauherr keine Chance mehr hatte, neue Pläne einzureichen. So blieb dem Eigentümer nur eine Klage gegen die Entscheidung des Gemeinderats.

Am gestrigen Mittwoch trafen sich nun Gemeinde und Bauherr zu einem Verhandlungstermin vor Ort. Das Münchner Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Cornelia Dürig-Friedl wollte die Zulässigkeit der Veränderungssperre klären. Dabei ging es zunächst um die Frage, ob sich die Pläne von TRIA ENA auf dem Grundstück überhaupt umsetzen lassen.

Bereits die mögliche Zufahrt zu einem der beiden Häuser sorgte für Diskussionen. Bürgermeister Peter Höß äußerte vor allem Bedenken an dem Vorhaben, eine Brücke über den Zeiselbach als Zufahrtsstraße zu nutzen.

„Ich habe mich mit dem Wasserwirtschaftsamt unterhalten. Und die sehen große Probleme wegen des Hochwasserschutzes.„

Die Brücke sei zu niedrig, um bei Hochwasser eine Überschwemmung zu vermeiden. Wenn man das verwirklichen wolle, müsse man die Höhe der Straße verändern.

Wegen der Hochwassergefahr im Zeiselbach ist eine Zufahrt über eine Brücke schwierig
Wegen der Hochwassergefahr im Zeiselbach ist eine Zufahrt über eine Brücke schwierig

Eine zweite Zufahrtsmöglichkeit wäre der Parkplatz zwischen dem Nettomarkt und dem Grundstück der TRIA ENA. Der Anwalt der Klägerseite, Ewald Zachmann, war der Überzeugung, dass diese Parkfläche bereits jetzt nicht nur von den Anwohnern genutzt werde und daher auch für den übrigen Verkehr frei nutzbar sei.

Wie sich aber in einem Vertrag von 1983 nachlesen lässt, ist die Parkfläche privatrechtlich und unbefristet an den Hausbesitzer einer Pension und den Netto-Markt verpachtet. Somit ist weder die Zufahrt über die Brücke noch über den angrenzenden Parkplatz möglich. „Wäre ich das Landratsamt, würde ich die Genehmigung wegen fehlender Erschließung der Zufahrt wieder rückgängig machen“, gab auch die Richterin zu bedenken.

Aufgrund dieser Tatsachen führte Zachmann an, dass es ja reiche, wenn man das hintere Haus durch die Tiefgarage und zu Fuß erreichen könne. Aber auch da zeigte sich die Richterin skeptisch, da ein Rettungsweg dann nicht mehr gegeben sei. Die Erreichbarkeit des hinteren Hauses sei nach derzeitigem Stand daher problematisch, machte die Richterin klar.

Reine Wohnbebauung ausgeschlossen

Neben der Frage der Erreichbarkeit streiten sich die Gemeinde und der Bauträger auch weiterhin über die Nutzung der Gebäude. Während die Vertreter der Firma der Meinung sind, dass sich die Gemeinde derzeit quer stellt und das Verhalten als „Verhinderungsplan“ bezeichnet, ist Bürgermeister Peter Höß erwartungsgemäß anderer Auffassung:

„Es würde uns auch freuen, wenn hier etwas Schönes entsteht. Wir wollen ja auch weiterkommen.“

Im Folgenden ging es dann um die eigentliche Nutzung der geplanten Gebäude. Der Bauherr wollte, entgegen des ursprünglichen Bebauungsplans, eine reine Wohnnutzung durchsetzen. „Die Gemeinde will gerade das aber nicht und plädiert für eine Mischnutzung aus Wohnungen und Gewerbe. „Wir waren sehr flexibel wegen der Wahl der Gewerbe. Auch ein Anwalt oder Arzt wäre in Ordnung“, erklärte Höß.

Wünschen würde er sich für die Gemeinde aber vor allem einen Drogeriemarkt. Denn seit der Schließung des Schlecker müssen Einwohner und Gäste nach Rottach-Egern fahren. Die Gegenseite beteuerte daraufhin, auf der Suche nach Gewerbetreibenden zu sein. „Es stehen derzeit 23 Läden in Bad Wiessee leer, und unsere Nachforschungen zeigen, dass ein solcher Drogeriemarkt nicht benötigt wird“, so Zachmann.

Klage wird fallengelassen …

Letztlich riet die Richterin dem Kläger, die Klage fallenzulassen, da diese unter den jetzigen Rahmenbedingungen mit Sicherheit abgewiesen werden dürfte. Nichtsdestotrotz sind sowohl die Gemeinde Bad Wiessee als auch der Bauherr weiterhin an einer Kompromisslösung interessiert.

Mit diesem Plan aus dem Jahr 2011 war die Gemeinde Bad Wiessee noch einverstanden, eine Modifizierung sah dann aber ein fünfstöckiges Gebäude mit reiner Wohnnutzung vor. Für Bad Wiessee war das nicht akzeptabel. Nun wird TRIA ENA erneut einen neuen Plan vorlegen.
Mit diesem Plan aus dem Jahr 2011 war die Gemeinde Bad Wiessee noch einverstanden. Eine Modifizierung sah dann aber ein fünfstöckiges Gebäude mit reiner Wohnnutzung vor.

Der Vorschlag des Bauherrn lautete daher, im hinteren Gebäude nur Wohnflächen anzubieten. Dafür soll das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden. Im vorderen Gebäude entstehen im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten, in den beiden oberen Stockwerken soll dafür Wohnen möglich sein.

Doch eine Entscheidung über den neuen Vorschlag des Bauträgers wollte der Bürgermeister nicht in Eigenregie fällen. Die neuen Pläne müssten nochmals im Bauausschuss erörtert werden, so Höß. Dies soll bereits in der kommenden Sitzung Mitte September passieren.

Dafür wollen die Verantwortlichen der Immobilienfirma nun neue Pläne erstellen lassen und sie bei der Gemeinde Bad Wiessee einreichen. „Ich hoffe, dass wir nun zu einem vernünftigen Kompromiss mit der Gemeinde kommen“, so das Fazit von TRIA ENA-Anwalt Zachmann. Peter Höß zeigte sich mit der Entwicklung zufrieden.

„Ich finde die Entscheidung so in Ordnung. Man redet wieder miteinander und versucht, eine Lösung zu finden.“

Die Kosten der Klage, die bei rund 54.000 Euro liegen, trägt in diesem Fall ausschließlich der Kläger.

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