Bebauungsplan nördliche Münchner Straße, Bad Wiessee: im Erdgeschoss nur Gewerbe

Für die Münchner Straße wurde Gestern dem Gemeinderat ein neuer Bebauungsplan vorgestellt: Im Erdgeschoss sollen nur noch Läden sein. Betroffen ist der Abschnitt nördlicher Ortseingang bis Freihausstraße (siehe Karte unter dem Artikel). Die endgültige Abstimmung wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt. Allerdings besteht weitestgehende Einigkeit in der Sache. Wo schon gewohnt wird, darf aber auch weiter gewohnt werden.

“Wir sollten das Wohnen in dem Gebiet nicht forcieren”, sagte der anwesende Architekt Eduard von Angerer. Angerer hat den Entwurf erarbeitet. Allerdings stellte er auch klar: “Wohnnutzung, wo schon gewohnt wird, bleibt bestehen.” Im Klartext bedeutet das, dass es sich bei der Änderung erstens nur um Flächen im Erdgeschoss handelt: Wo jetzt im Erdgeschoss ein Ladengeschäft oder ähnliches ist, soll auch in Zukunft eine rein geschäftliche Nutzung festgeschrieben werden. Eine Umwandlung in Wohnfläche ist dann nicht mehr möglich.

Zweitens bedeutet das: Wo gewohnt wird, darf natürlich auch weiterhin gewohnt werden. Der Bestandsschutz sagt außerdem aus, dass selbst beim Abriss eines Hauses, die Nutzung wie gehabt bleibt. Ist also bisher eine Wohnung im Erdgeschoss, darf dort, selbst bei einem Neubau, wieder eine Wohnung untergebracht werden. Ziel der Änderung ist es eine Wandlung des Innerortgebietes in ein reines Wohngebiet zu verhindern.

Auf die oberen Stockwerke hat der Bebauungsplan keine Auswirkungen.

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Neben dem Ausschluss der Wohnnutzung im Erdgeschoss, sind auch “Vergnügungsbetriebe” ausgeschlossen. Spielhallen oder Ähnliches wird es also auch in Zukunft nicht geben.

Die Meinung zum Antrag war unter den Gemeinderäten wohl die Gleiche: Macht Sinn und wird so kommen. Aufgrund eines Einwandes von Klaudia Martini (SPD) wurde die Abstimmung über den Antrag trotzdem bis zur nächsten Sitzung vertagt: “Der 34er macht immer wieder Probleme” und “üppigere Bauvorhaben konnten oft nicht über den 34er verhindert werden”, bemängelte Martini. Mit dem “34er” sprach Klaudia Martini auf den Paragraph 34 Baugesetzbuch an. Der Paragraph 34 regelt, dass sich Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen müssen. Die schwammige Formulierung sorgt in der Praxis aber immer wieder für Probleme: Ist die gleiche Dach und Fassadenfarbe schon Anpassung genug? Oder zählt der gleiche Abstand zur Straße oder doch die Form und Größe der Nachbarhäuser – obwohl das Grundstück viel kleiner ist?

Endgültige Abstimmung in der nächsten Sitzung

Um in diesem Punkt mehr Planungssicherheit zu bekommen, wird der vorgelegte Entwurf nochmals überarbeitet. Als “Trick” soll die zusätzliche Festsetzung der Wandhöhe genutzt werde. So soll, je nach Abschnitt, maximal zwei-, bzw. dreistöckiges Bauen erlaubt sein. So kann wenigstens der gröbste “Wildbau” ausgeschlossen werden.

Wer jetzt gerne noch schnell aus dem Laden eine Wohnung machen möchte, hat leider Pech gehabt. Auf dem Gebiet hängt eine so genannte “Veränderungssperre”. D.h. jegliche bauseitige Veränderungen in dem ausgewiesenen Gebiet liegen auf Eis. Bis der endgültige Beschluss über die Bauverordnung gefasst ist, geht also erstmal nichts mehr.

Folgendes Gebiet ist betroffen:

Das rote Gebiet betrifft der Bebauungsplan. Die lilafarbenen kleinen Gebiete sind aus dem Plan ausgegrenzt.

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