Der Verteidiger des Angeklagten räumte gleich zu Beginn der Verhandlung die Tat ein und erläuterte die Vorgeschichte. Der 36-jährige Rumäne war 2005 in Deutschland wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe und einem Jahr Fahrverbot verurteilt worden.
Was der Beschuldigte damals nicht verstanden hatte war, dass man die Fahrerlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Frist nicht einfach wiederbekommt, sondern dass diese wieder neu beantragt muss. Der Mann zahlte seine Strafe und kehrte nach Rumänien zurück, wo er seinen Führerschein von den Behörden zurückbekam.
Sperrvermerk für Deutschland
Er blieb die nächsten zwei Jahre in seinem Heimatland, arbeitete dann noch mal sieben Jahre in Spanien. „Als sie damals in Rumänien ihren Führerschein erhalten haben, war da irgendetwas anders?“, wollte Richter Walter Leitner von dem Angeklagten bei der Verhandlung am Miesbacher Amtsgericht wissen.
Normalerweise werden ausländische Führerscheine dann als Sperrvermerk mit einem Aufkleber versehen, auf dem ein durchgestrichenes „D“ zu sehen ist. Der Angeklagte verneinte die Frage, der Führerschein sei ganz normal gewesen. Da er mittlerweile zusätzlich weitere Führerscheine für Busse und Tram erworben hat, besaß der Mann nun auch ein neues Dokument, konnte das alte vor Gericht nicht mehr vorweisen.
Nur mal umgeparkt – erwischt
Als er nun nach all den Jahren nach Deutschland zurückkehrte, habe er gedacht, damit sei das Fahrverbot erledigt. Die Beamten belehrten ihn eines Besseren. Er sollte seinen Fahrzeugschlüssel eigentlich sofort abgeben. „Aber ich schlafe in dem Fahrzeug“, erklärte er. „Da haben sie mir den Schlüssel gelassen. Nach einiger Zeit dachte ich aber, der Platz ist schlecht zum Übernachten.“
Er habe dann sein Auto ein paar hundert Meter weiter gefahren und wurde prompt erneut erwischt – diesmal von einer Zivilstreife. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe da ja nur aus dem Parkverbot herausfahren wollen. Doch der Richter sah das nicht als Entschuldigung an:
Seit wann darf man eine Straftat begehen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden?
Trotzdem einigte er sich mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 600 Euro. „Die müssen sie aber pünktlich und vollständig zahlen, sonst sehen wir uns hier wieder“, gab Leitner dem Angeklagten mit auf den Weg.
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