Bekommt Valley eine Baumschutzsatzung?

Die Gruber Linde muss bleiben: Diesen Beschluss hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Miesbach Ende Januar noch einmal bestätigt. Die Gemeinde Valley hat darauf keinen Einfluss. Eine Baumschutzsatzung gibt es dort nicht. Jetzt wird darüber diskutiert.

Die alte Linde in Grub darf nicht gefällt werden und wurde zum Auslöser einer Diskussion über eine Baumschutzsatzung in der Gemeinde Valley. Foto: Michael Stacheter
Die alte Linde in Grub darf nicht gefällt werden und wurde zum Auslöser einer Diskussion über eine Baumschutzsatzung in der Gemeinde Valley. Foto: Michael Stacheter

“Wenn ein Gemeinderat einen Antrag auf eine Baumschutzsatzung stellt, wird darüber abgestimmt und bei einem Beschluss eine solche Satzung aufgestellt”, sagt Bürgermeister Andreas Hallmannsecker auf unsere Nachfrage. Ganz zufrieden wäre er damit aber nicht. Schließlich bedeutet eine solche Satzung einen bürokratischen Mehraufwand für die Gemeinde. Denn derzeit ist die Untere Naturschutzbehörde für den Erhalt von Bäumen zuständig.

Ob er eine Baumschutzsatzung beantragen wird, darüber denkt derweil Gemeinderat Michael Stacheter (Valleyer Liste) nach: “Wir müssen den Baum- und den Naturschutz stärker in den Fokus der Bürger rücken”, sagt er. Auch er sieht den bürokratischen Mehraufwand als Nachteil. Außerdem wolle man die Bürger/innen nicht unbedingt bevormunden. Sofern keine Baumschutzsatzung in der Gemeinde gilt, müssen Grundstücksbesitzer eigenverantwortlich handeln, sofern die Untere Naturschutzbehörde den Baum nicht unter Schutz stellt, sagt Bürgermeister Hallmannsecker.

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Linde als traditioneller Dorfmittelpunkt

Das wollte auch der Besitzer des Grundstücks in Grub tun. Die uralte Linde, die auf seinem Grundstück steht, gilt ursprünglich als Dorflinde – und damit als Dorfmittelpunkt, als Versammlungsplatz und Treffpunkt zum Austausch von Neuigkeiten, wie es ihn früher in vielen Orten gab. Rund 180 Jahre soll die Gruber Linde alt sein, sagt Stacheter. Doch Ende Januar sollte sie gefällt werden.

“Das war eine Nacht-und-Nebel-Aktion”, beschreibt Stacheter den Vorgang als der Grundstücksbesitzer am Abend des 30. Januar den alten Baum fällen wollte. Doch Nachbarn wurden darauf aufmerksam und schalteten die Untere Naturschutzbehörde ein, die einen Tag später den Baum unter Schutz stellte und die Fällung damit verhinderte.

“Bewusstsein für Natur und Bäume schaffen”

Das war das zweite Mal, dass die Behörde diesen Baum geschützt hat sagt Stacheter. Das erste Mal sei dies im Sommer 2014 geschehen. Auf Anfrage bestätigt die Behörde den Vorgang: Im September vergangenen Jahres wurde der Eigentümer telefonisch auf die orts- und landschaftsbildprägende Funktion der Linde hingewiesen, teilt Gerhard Brandl, Pressesprecher des Landratsamt Miesbach mit:

Dem Besitzer des Grundstücks wurde mitgeteilt, dass auch ohne gemeindliche Baumschutzverordnung die Linde nicht beseitigt werden darf, da solche stattlichen Bäume durch das Bayerische-Naturschutz-Gesetz vor Eingriffen geschützt sind. Eine förmliche Untersagung der Baumfällung wurde aber nicht ausgesprochen, da nach seinen Angaben eine Beseitigung nicht geplant war.

Die förmliche Untersagung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG, die Linde zu Fällen erfolgte erst am 31. Januar, als die Beseitigung unmittelbar bevorstand. Um solche Fällungen von Bäumen künftig besser zu regeln, müsse sich die Gemeinde Gedanken machen, fand Stacheter und regte in der Gemeinderatssitzung am Dienstag an, über den Baumschutz in der Gemeinde zu diskutieren.

Ob dies zu einer Baumschutzsatzung, wie eine in Otterfing gilt, führen werde, sei aber noch nicht raus, sagt er. Denn den bürokratischen Aufwand und die Bevormundung der Bürger wolle er eigentlich nicht. Vielmehr wolle er ein Bewusstsein schaffen für die Natur und die Bäume in der Gemeinde. Wie das zu verwirklichen ist, soll sich bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zeigen. Bis dahin will Stacheter noch einige Gespräche führen und sich dann entscheiden: “Da ist es mir wichtig, dass wir gescheit miteinander reden”, sagt er.

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