Wir dachten bis jetzt, dass man jemanden ausschließlich mit Worten beleidigen kann. Aber dass verschmierter Hundekot am Schaufenster ebenfalls diesen “Straftatbestand” darstellt, ist für uns komplett neu. Und dass dies auch noch ein Strafverfahren wegen Beleidigung nach sich zieht, ist schon eine Meldung Wert – meinen wir.
Also beim nächsten Mal dran denken: Kot gehört auf die Wiese und nicht auf die Scheibe.
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