Beliebter Wanderweg in Siebenhütten gesperrt

Schlechte Nachricht für Wanderer: Im Winter darf der Rundweg nach Siebenhütten nur vormittags begangen werden. Herzogin Helene in Bayern will für ihr Rotwild in ihrem Jagdrevier absolute Ruhe.

Bei Missachtung des Schildes drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro.

Schon im Oktober hatte das Landratsamt zusammen mit der Gemeinde Kreuth und der Herzoglichen Verwaltung das Wildschutzgebiet „Hohlenstein“ ausgewiesen. Anfang Dezember trat die Verordnung bereits in Kraft. Damit darf das ausgewiesene Gebiet, das zu den Flächen des Herzoglichen Jagdreviers gehört, nachmittags, abends und nachts nicht mehr betreten werden. Das Verbot gilt in den Wintermonaten von Anfang Dezember bis Ende März. Bei harter Witterung würden die Tiere keine ausreichende Nahrung mehr finden, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Hunde sind in dem Schutzgebiet in dieser Zeit völlig verboten. Von ihnen gehe eine „enorme Beunruhigung“ für das Wild aus, so Herzogin Helene in Bayern. Sie selbst bezeichnet sich als „Hundebesitzerin mit Herz und Seele“. Wie das Landratsamt jetzt in einer Pressemitteilung mitteilt, habe man das Gebiet als Wildschutzgebiet ausgewiesen, weil das Rotwild an der dortigen Fütterungsstelle absolute Ruhe brauche. Herzogin Helene in Bayern, die die Rotwildfütterung dort betreibt, wolle mit der Verordnung ihr Wild schützen.

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Bei Missachtung drohen Geldstrafen

Das Betretungsverbot beginnt an der Abzweigung zur Fischzucht und umfasst den Kiem-Pauli-Weg bis zur Fußgängerbrücke nach Siebenhütten. Der beliebte Rundweg nach Siebenhütten wird damit zum Teil eingeschränkt. Der Weg über die Fischzucht sei aber weiterhin uneingeschränkt möglich, heißt es in der Pressemitteilung. Wer das Verbot missachtet und sich trotzdem außerhalb der genehmigten Zeiten im Wildschutzgebiet blicken lässt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Nach dem Bayerischen Jagdgesetz können Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten dienen, zu Wildschutzgebieten erklärt werden, erklärt das Landratsamt die Rechtsgrundlage. Das gelte insbesondere für Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten, Setzen oder zur Rast bevorzugt aufhält und für Bereiche, in denen es gefüttert werden muss.

Rotwild durch Wanderer schon verschreckt

Nichtsdestotrotz sei es „problematisch”, so heißt es weiter, dass sich der bewährte Fütterungsstandort in dem frequentierten Wandergebiet nach Siebenhütten befindet“. Spaziergänger und Sportler haben das Wild aber offenbar schon verschreckt. „Das Rotwild zieht sich zurück und nimmt die Fütterung nicht mehr an“, heißt es in der Pressemitteilung.

Zum Schutz des Rotwilds sei eine Freizeitnutzung in diesem Gebiet ohne Einschränkungen deshalb nicht mehr möglich. Das temporäre Betretungsverbot und das generelle Hundeverbot müssten zur Beruhigung der Fläche verhängt werden. Bei der Planung seien mehrere Fachstellen hinzugezogen und gehört worden, erläutert die Behörde: „Tourismus und Freizeitnutzung in Kreuth wurden dabei weitestgehend berücksichtigt.

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