Die Absender der Abzocker-Briefe sind die DR Verwaltung AG und die GES Registrat GmbH. Klingt seriös und sieht auch auf den ersten Blick so aus, aber es handelt sich dabei um Wirtschaftskriminalität. Denn dieses Vorgehen stellt laut Verbraucherschutz unlautere Werbung dar.
Wenn man den oder die Briefe unterschrieben zurücksendet, schließt man automatisch einen zweijährigen Vertrag ab. Dadurch erhält man einen Eintrag auf den Websites der Firmen. Doch das kostet. Bei der einen Firma knapp 400 Euro, bei der anderen bis zu 600 Euro. Und das pro Jahr.
Versteckte Fallen
In dem Schreiben der DR Verwaltung AG heißt es: „Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Firmendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt. Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr wird von uns gesondert angefragt. Es gelten die umseitig allgemeinen Geschäftsbedingungen.“
Wer ein Unternehmen anmeldet, dem sollte aber bekannt sein, dass man seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lediglich auf seiner eigenen Website und auf den Rechnungen veröffentlichen muss. Anderswo ist eine Angabe nicht verpflichtend.
Wenn man genauer hinschaut, erkennt man noch eine weitere Falle. Sie ist in den AGBs versteckt: Sollte man den Vertrag vor Ablauf nicht schriftlich widerrufen, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. Auch „eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.“
Viele fallen auf die Masche herein
Im März 2015 hat die Tegernseer Stimme schon einmal über einen ähnlichen Abzockversuch berichtet. Opfer war das Schützenstüberl in Bad Wiessee. Die Inhaberin Claudia Hofmann hat das Schreiben damals gleich zerrissen und ignoriert.
Vor einigen Tagen haben dann gleich zwei solche Schreiben Michael Wellbrock von Tegern-Trend in Rottach-Egern erreicht. „Das Ganze ist schon raffiniert gemacht“, findet er. Denn die Briefe wirken seriös und amtlich. Da könne man schon drauf reinfallen.
Tatjana Neuwald, Leiterin des Referats Wettbewerbsrecht in der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern, weiß, wieso viele Leute auf diese Briefe reinfallen: „Durch das Aussehen und den Inhalt der Schreiben sind die Angeschriebenen von einem offiziellen/behördlichen Schreiben mit Antwortpflicht ausgegangen.“
In solchen Fällen arbeitet die IHK mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zusammen. Dieser bezeichnet solche Schreiben als „wettbewerbsrechtlich irreführend“. Vorgehen kann man gegen diese Art von Adressbuchschwindel aber nur sehr schwer.
Neuwald appelliert daher an alle, die solche Briefe erhalten, diese ganz genau zu lesen. Dabei sollte man speziell auf die Adresse und die Bankverbindung achten, mahnt sie. Die Devise lautet also: Lieber zweimal hinschauen.
Betrügerische Anrufe
Gleichzeitig warnt die Polizei Bad Wiessee vor verdächtigen Anrufen. Mehrere Mieter von gemeindeeigenen Wohnungen wurden in letzter Zeit von unbekannten Personen angerufen. Die Personen versuchen, unter einem Vorwand in die Wohnungen zu kommen. Bisher blieben sie erfolglos.
Betroffene solcher Anrufe werden gebeten, sich Telefonnummer, Dialekt und Gesprächsinhalt zu notieren und der Polizei mitzuteilen.
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