Es ist die tragische Geschichte eines Mannes, der sich selbstständig etwas aufbauen wollte. Im vergangenen Jahr hatte sich der Beschuldigte entschlossen, sein Hobby zum Beruf zu machen. Er wollte Autos aufpäppeln, reparieren, instandsetzen und zu einem erhöhten Preis weiterverkaufen.
Der erste Wagen, der zum Verkauf stand, war ein älterer Mercedes, der schon 220.000 Kilometer gefahren war. Der Hobby-Händler hatte den Wagen selbst für 2.200 Euro gekauft und nach Reparatur und kosmetischer Behandlung für 3.990 Euro weiterverkauft.
Verteidiger setzt auf Rechts-Links-Schwäche
Doch genau deswegen landete er nun vor dem Amtsgericht und muss sich wegen Betrugs verantworten. Im Vertrag hatte er zwar erwähnt, dass es auf der linken Seite des Fahrzeugs zu einem Streifschaden gekommen war. Verschwiegen hatte er allerdings, dass auch auf der rechten Seite der Kotflügel sowie die komplette Seite des Fahrzeugs von ihm wieder instandgesetzt worden waren.
Der Käufer bemerkte den Schaden jedoch und forderte einen Nachlass: Das Fahrzeug sei nur 3.360 Euro wert, ihm sei ein Schaden von 630 Euro entstanden. Wie der Anwalt des Angeklagten im Verfahren berichtet, hatte der Käufer eine Zivilklage eingereicht und Recht bekommen. Der Kauf würde gerade rückabgewickelt. Absichtlich betrogen soll sein Mandant aber nicht haben:
Er kann einfach nicht rechts von links unterscheiden.
Darum habe er den Schaden aus Versehen links eingetragen, erklärt er weiter. Mittlerweile habe der Holzkirchner sein Zusatzgeschäft ohnehin aufgegeben. Zum einen sei er mit zwei Herzinfarkten gesundheitlich nicht mehr in der Lage, seinen Nebenverdienst aufrechtzuerhalten.
Vor allem überfordere ihn aber der kaufmännische Aspekt der Selbständigkeit. „Er ist Legastheniker und ohnehin mitunter etwas verwirrt“, meint der Anwalt. Nebenbei erledige er zwar kleinere Einkäufe für die Familie. Das Geld dafür erhalte er von seiner Frau. Ansonsten habe er kein weiteres Einkommen.
Verfahren wird eingestellt
Richter Leitner beklagt, dass man diese Auskunft doch schon vor Eröffnung des Gerichtstermins hätte geben können. Nun sei extra ein Sachverständiger geladen worden, der zuvor ein Gutachten erstellt habe.
„Das wäre fast einen Freispruch wert gewesen“, erklärt der Richter weiter. „Allerdings hat der Angeklagte zuvor in einer Stellungnahme erklärt, dass es auf beiden Seiten Schäden gegeben habe.“ Dennoch regt er eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe an.
Staatsanwalt und Richter tun sich allerdings schwer einen passenden Betrag zu finden. Durch das Gutachten sind der Staatskasse Kosten von 1.600 Euro entstanden. Die Summe sollte sich eigentlich in der Zahlung der Strafe wiederfinden. Ohne eigenes Einkommen wäre diese Summe jedoch äußerst hart für den Angeklagten. Letztendlich begnügt sich das Gericht mit einer Strafe von 600 Euro zu Gunsten der Staatskasse.
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