Kreuther bekommt Haftstrafe

Für einen 25-jährigen Kreuther ging eine Gerichtsverhandlung nicht glimpflich aus. Er war im Juni stark alkoholisiert in die Ampel an der Weißach gekracht. Sein Beifahrer überlebte nur knapp.

Im Juni vergangenen Jahres ging ein Abend in einer Kneipe für zwei junge Männer an der Weißach nicht gut aus. Sie versackten in einer Kneipe und stiegen im Anschluss stark alkoholisiert ins Auto. Die Folge war ein schwerer Unfall an der Weißach-Kreuzung, für den der 25-jährige Kreuther sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste, das berichtet der Merkur.

Der 25-jähriger Kreuther und ein 21-Jähriger hatten sich zufällig in einer Kreuther Bar getroffen. Nach einigen Bier beschlossen sie gemeinsam nach Hause zu fahren. Keine gute Idee, denn der 25-jährige Fahrer hatte zu diesem Zeitpunkt schon 1,4 Promille.

Keine Erinnerung an den Verlauf

Auch der 21-Jährige hatte einiges intus. Er konnte sich nicht mehr an den genauen Verlauf des Abends erinnern. Erst kurz vor dem Crash habe er gesehen, wie das Auto auf die Verkehrsinsel zurast. Laut Gutachter muss der 25-Jährige mit 97 bis 122 Sachen unterwegs gewesen sein.

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Und auch der 25-jährige Angeklagte konnte sich nicht mehr an den Unfall erinnern. Er sagte vor Gericht aus, dass seine Erinnerung im Biergarten endete. Warum die beiden jungen Männer von Rottach aus auf die Weißach-Kreuzung zurasten und nicht aus Bad Wiessee, wo die Kneipe eigentlich liegt, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden.

Keine milde Strafe

Klar ist, der Wagen muss gegen den Bordstein geknallt sein, geriet ins Schleudern und krachte anschließend erst in ein Schild und dann in die Verkehrsampel. Der Fahrer wurde beim Aufprall aus dem Wagen geschleudert und erlitt eine offene Unterschenkelfraktur und später eine Lungenembolie. Der 21-jährige Beifahrer wurde im Wagen eingeklemmt und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er wurde mit mehreren Verletzungen im Gesicht und einer Lungenquetschung ins Krankenhaus gebracht und hat den Unfall nur knapp überlebt.

Zwar zeigte sich der Angeklagte bei der Verhandlung reumütig, trotzdem kam er um eine Haftstrafe nicht herum. Schuld daran waren seine Vorstrafen. Darunter weitere Trunkenheitsfahrten. Außerdem war er bereits auf Bewährung. Am Ende lautete das Urteil neun Monate Gefängnis und drei Jahre Fahrverbot.

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