Bewährung für Ex-Sparkassen-Mitarbeiterin

Über drei Jahre soll eine Gmunderin mehr als 130.000 Euro veruntreut haben. Von vier Sparkassen-Kunden soll sie immer wieder Gelder von den Konten abgehoben und eingesteckt haben. Nun ist ein endgültiges Urteil gefallen.

Die Angeklagte soll in der Sparkasse in Waakirchen über drei Jahre Gelder veruntreut haben. / Quelle: Archiv

Von 2013 bis 2016 soll eine Ex-Mitarbeiterin der Waakirchner Sparkassen-Filiale 130.000 Euro veruntreut haben. Die Gmunderin soll insgesamt 259-mal Geld von Konten vier verschiedener Sparkassen-Kunden abgehoben und auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben. So lautete der Vorwurf vor rund einem Jahr vor dem Miesbacher Schöffengericht.

Angeklagte legte Berufung ein

Der damals vorsitzende Richter Walter Leitner verurteilte sie am 13. September 2019 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Die Gmunderin legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Fall ging somit vor das Landgericht München II. Mittlerweile ist ein rechtskräftiges Urteil gefallen, wie Pressesprecher Florian Gliwitzky gegenüber dem Merkur erklärt:

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Die Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht konnte der Ex-Sparkassen-Mitarbeiterin Untreue in 104 Fällen nachweisen. Der ursprüngliche Vorwurf belief sich auf über 200 Fälle. „Von der Angeklagten wird deshalb 61.660 Euro als Wertersatz eingezogen“, so Gliwitzky. Das Urteil ist seit 17. September 2020 rechtskräftig.

Ursprünglicher Artikel vom 13. September 2019 mit der Überschrift: „Harte Strafe für Ex-Sparkassen-Mitarbeiterin“

Über 130.000 Euro – diese beachtliche Summe soll eine Mitarbeiterin aus dem Tegernseer Tal während ihrer Tätigkeit in der Sparkassenfiliale in Waakirchen veruntreut haben. Die 51-jährige Gmunderin musste sich nun vor dem Miesbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Der Vorwurf: Von 2013 bis 2016 soll sie insgesamt 259-mal Geld von Konten vier verschiedener Sparkassen-Kunden abgehoben und auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben.

Über 15 Jahre arbeitete die Frau in der Waakirchner Filiale, bis sie 2016 fristlos gekündigt wurde. Sie war dort in erster Linie für Kassenaufgaben und die Kontokarten-Verwaltung zuständig. Wie eine Mitarbeiterin der Internen Revision vor Gericht erläuterte, soll nach einer Beschwerde eines mutmaßlichen Opfers eine hausinterne Sonderprüfung in der Sparkasse durchgeführt worden sein. Dabei fiel auf, dass seit 2013 bei insgesamt vier Kunden Unregelmäßigkeiten auftraten, wie beispielsweise abweichende oder nicht vorhandene Unterschriften auf Auszahlungsbelegen.

Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre

Heute nun stand nach insgesamt acht Verhandlungstagen der Abschluss des Verfahrens an. Dabei hätten am Ende die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht unterschiedlicher sein können. Für die Staatsanwältin stand fest, dass sich die Angeklagte die vier Geschädigten ganz bewusst ausgesucht hatte. Alle vier seien demnach schon älter gewesen, teils sogar dement oder haben nicht wirklich einen Überblick über ihre Bankgeschäfte gehabt. Auch die Glaubwürdigkeit des Gutachters, der die Unterschriften auf den Belegen ausgewertet hatte, stand für die Staatsanwältin außer Frage.

Alle Zeugenaussagen, darunter von Geschädigten, Bankmitarbeitern und Polizisten sprachen nach ihrem Ermessen für eine Verurteilung. Mehrfach habe sich die Angeklagte während der Verhandlung in ihren Lügen verstrickt und sei schlußendlich entlarvt worden. Die Staatsanwaltschaft legt der Gmunderin zur Last, insgesamt 131.842 Euro veruntreut zu haben. Davon sollen 81.000 Euro stückchenweise auf ihr Konto einbezahlt worden sein. Geständig habe sich die Angeklagte aber in keiner Weise gezeigt, und auch eine Entschuldigung sei ausgeblieben.

Einzig, dass sie bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, spräche für sie. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem beantragte sie wegen der Forderung einer so hohen Strafe, einen sofortigen Haftbefehl gegen die Gmunderin zu erlassen.

Verteidigung fordert Freispruch

Die beiden Verteidiger der Gmunderin sahen dagegen gar nichts als bewiesen an. Vor allem die Glaubwürdigkeit des Gutachters stellte der Anwalt in seinen knapp zweistündigen Ausführungen stark in Frage. Auch die Polizei sei hier vielleicht von Anfang an „befangen“ gewesen. Und auch alle anderen Indizien seien nicht ausreichend belegt.

Die Staatsanwaltschaft habe sich zu leichtfertig auf die Polizei verlassen, und die Polizei wiederum auf die Bank, die an den Ermittlungen selbst stark beteiligt war. Außerdem habe die Bank mit den Zahlungen an die Geschädigten bereits die Summe des Schadens festgelegt. Die Richtigkeit sei aber hier zu hinterfragen. “Ich möchte sie bitten, dass sie sich einfühlen in die Frau. Sie hat dei Kinder und fünf Enkel. Sie hat zwei Selbstmordversuche hinter sich. Der geht es nicht gut, schauen sie sie an“, erklärte der Antwalt der Angeklagten und plädierte auf Freispruch.

Die Gmunderin äußerte sich ebenfalls erneut. In einem Brief, den sie selbst vorlas, erklärte sie ihr Unverständnis über das Vorgehen und die ihr zur Last gelegten Taten. Ihre letzten Wort:

Hilfsbereitschaft und Empathie ist in unserer Gesellschaft gerne gesehen. Wenn man sich aber für andere einsetzt, begibt man sich auf einen sehr schmalen Pfad.

Richter Walter Leitner listete vor der Urteilsverkündung erneut alle Fakten auf. Bis 2015 konnten Barauszahlung allein durch die Ausfüllung eines Barauszahlungsbelegs direkt am Schalter getätigt werden. Danach wurde das Kassensystem umgestellt, und es bedarf seither einiger Hürden, um an Bargeld zu kommen.

Das Gericht kam am Ende zur Überzeugung, dass die Angeklagte in 249 Fällen schuldig zu sprechen sei. Die Sparkassenangestellte habe vier sogenannte Kundekarten bestellt, ohne dass die Kunden selbst oder die Geschäftsführung davon wussten. Mit den Karten war es ihr auch nach der Kassenumstellung möglich, Geld abzuheben.

Urteil: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung

Ihren Erklärungen, sie habe den alten Leuten nur helfen wollen und ihnen Geldgeschäfte erleichtern, schenkte das Gericht keinen Glauben. Drei der vier Karten seien zudem am selben Tag bestellt worden. Allesamt sollten dabei in die Bank geschickt werden, nicht zu den Kunden nach Hause. Auch die Unterschriften fehlten auf den Anträgen zur Bestellung oder waren laut Gutachten gefälscht.

Man habe hier sowohl Zeugen als auch Gutachten, Video und Bildmaterial, die die Schuld der Angeklagten in vielen Punkten beweisen. Allein zehn Fälle lösten sich am Ende in Wohlgefallen auf. Die Gmunderin wurde daher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie die mehr 122.000 Euro zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

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