Beziehung endet mit “Gerichts-Mehrkampf”

Bei dem Termin vor dem Amtsgericht in Miesbach ging es diesmal um Trunkenheit im Verkehr. Eine in Rottach lebende Rumänin hatte ihren Ex-Partner angezeigt. Doch die Verhandlung war nur eine Art Nebenschauplatz. Denn es ging um mehr als nur um Alkohol am Steuer.

Etliche Bier und ein Wasserglas voll Whisky hinterlassen nicht nur Alkohol im Blut. Rechtsmediziner widerlegt 'Nachtrunk'-Ausrede.
Etliche Bier und ein Wasserglas voll Whisky hinterlassen nicht nur Alkohol im Blut. Rechtsmediziner widerlegt ‘Nachtrunk’-Ausrede.

Sie waren mal ein Paar und treffen sich nun nur noch vor Gericht. Ein rumänischer Handwerker wollte zurück zu Frau und Familie, seine Partnerin nahm es ihm wohl sehr übel. Sie beschuldigte den 45-Jährigen schon in der Vergangenheit, sie angegriffen und verletzt zu haben. Jetzt stand er aber wegen Führens eines Autos unter Alkoholeinfluss vor Gericht.

Angezeigt hatte ihn seine Ex-Partnerin. Der Rumäne hatte an besagtem Abend den Schlüssel zur Wohnung eines Kunden bei seiner ehemaligen Partnerin abholen wollen. An ihrer Wohnung angekommen, traf er auf die Familie seiner “Ex”. Was genau dort passierte, ob er handgreiflich wurde und wer wen beleidigt hatte, stand bei dem diesmaligen Gerichtstermin allerdings nicht zur Debatte. Die Rumänin hatte den in Rottach lebenden Mann jedoch angezeigt, angetrunken zu ihr und wieder nach Hause gefahren zu sein.

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Alkohol-Konsum ja, aber wann?

Der Angeklagte gab zwar an gefahren zu sein, aber erst nach Fahrt getrunken zu haben. Er wurde von der Polizei eine Stunde nach der Ankunft in seiner Wohnung aufgesucht. Eine anschließende Blutuntersuchung ergab einen Alkoholpegel von 1,16 Promille. Der Rottacher erklärte, er habe innerhalb der Stunde nach der Fahrt rund vier bis sechs Bier und eine Drittelflasche Whisky getrunken. Er habe seinen Kummer ersäufen und seine Ex vergessen wollen.

Als Zeugen benannte der Mann seinen Sohn, mit dem er telefoniert habe und der wüsste, dass er sonst nicht trinke, sowie einen befreundeten Nachbarn, den er zum McDonald’s in Weissach gefahren und dort auch wieder abgeholt hatte. Der erklärte er habe beim Angeklagten keine alkoholbedingten Ausfälle feststellen können.

Die als Zeugin der Anklage vor Gericht erschienene Ex-Freundin erklärte jedoch, der 45-Jährige sei sehr wohl schon vorher angetrunken gewesen. Der ‚Nachtrunk‘-Version widersprach auch ein Gerichtsmediziner. Er erklärte, die Promille-Werte seien zwar möglich, es gäbe aber neben den reinen Alkoholwerten auch andere Begleitstoffe im Blut. Die Werte dieser Begleitstoffe seien dagegen aber absolut nicht mit der Geschichte des Angeklagten in Einklang zu bringen.

“Saublöde Geschichte”

Richter Walter Leitner brachte daraufhin eine Reihe von früheren Vorverurteilungen des Rumänen zu Protokoll: Diebstahl, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung. Die Anwältin des Angeklagten erklärte dazu, dass einige dieser Urteile aufgrund der Aussagen der ihrer Meinung nach völlig unglaubwürdigen Ex-Freundin zustande gekommen seien. Die Staatsanwältin bezweifelte ihrerseits die Aussage des Angeklagten:

Die Nachtrunk-Geschichte ist absurd. Ein ungeübter Trinker hätte bei dem Konsum in so kurzer Zeit gar nicht mehr stehen können.

Und auch der Richter wertete die Nachtrunk-Geschichte in dem Umfang als “saublöde”. Allerdings denke er, dass der Angeklagte zwar angetrunken gefahren sei, es sich aber nur um eine kurze Strecke gehandelt habe. Letztendlich bewertete Leitner die Tat als Ordnungswidrigkeit und verhängte eine Strafe von 500 Euro und einen Führerscheinentzug für einen Monat.

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