BOB sagt Entschuldigung

Wegen eines Personenschadens mussten am Mittwoch dutzende Fahrgäste eines BOB-Zuges warten. Die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs stellte die BOB-Mitarbeiter vor eine schier unlösbare Aufgabe. Das Notfallmanagement der BOB ließ zu wünschen übrig. Jetzt melden sich die Verantwortlichen zu Wort.

Die BOB musste am mi Mittwoch wegen eines Personenschadens evakuiert werden.
Ein BOB-Zug musste am Mittwoch wegen eines Personenschadens evakuiert werden.

Die Bayerische Oberlandbahn bedauert den Ablauf der Notfallmaßnahmen, nachdem am Mittwoch bei Deisenhofen ein Zug in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt war und entschuldigt sich bei allen Fahrgästen, die darunter zu leiden hatten.

Zugleich weist das Unternehmen darauf hin, dass es bei den einzuleitenden Maßnahmen bei solch einem tragischen Unfall keinen Handlungsspielraum gibt. Geschäftsführer Kai Müller-Eberstein:

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Die vorgeschriebenen Abläufe, die der Sicherung des Unfallorts und der polizeilichen Arbeit dienen, sind sowohl für die Fahrgäste wie auch für die Mitarbeiter der Bahnunternehmen stets eine große Belastung.

Allerdings habe, so Müller-Eberstein weiter, die Organisation des Schienenersatzverkehrs nicht dem entsprochen, was die Bayerische Oberlandbahn von sich, aber auch vom beauftragten Subunternehmer erwartet. Die entsprechenden Abläufe befinden sich laut BOB derzeit in einer Neustrukturierung.

Das Unternehmen verweist zudem auf die zwingend einzuhaltenden Vorschriften in solch einem Notfall. „Es gibt hier klar definierte Vorgaben, was in solch einem Fall zu tun ist“, so der scheidende Geschäftsführer. „Daran muss sich jedes Eisenbahnunternehmen halten, auch wenn wir natürlich alles dafür tun würden, solche Unannehmlichkeiten unseren Fahrgästen zu ersparen.”

Der Ablauf im Notfall

Bei Personenunfällen im Bahnbetrieb gäbe es klar vorgeschriebene Abläufe, die der Sicherung des Unfallorts und der polizeilichen Arbeit dienen. Diese sind laut BOB sowohl für die Fahrgäste wie auch für die Mitarbeiter der Bahnunternehmen stets eine große Belastung. Notfallmanager vor Ort sei dabei ein Einsatzleiter und kein Mitarbeiter der Bayerischen Oberlandbahn.

Bis die Unfallursache hinreichend geklärt ist, ist der Unfallort ein Tatort, der Zug ein Beweismittel, das von der Polizei freigegeben werden muss. Nach einem Personenunfall darf der Zug bis zur Freigabe nicht mehr bewegt werden – die Freigabe erfolgt nach Beweissicherung und dem Ermessen der Polizei. Fahrgäste dürfen den Unfallort während der Beweisaufnahme nicht betreten – auch nicht zum Aussteigen.

Nach dem Unfall am Mittwoch und einer Evakuierung des betroffenen Zuges nach rund drei Stunden, hatte es am Mittwoch zum wiederholten Male Kritik am Krisenmanagement der BOB gegeben. Fahrgäste hadern unter anderem mit der mangelhaften Kommunikation. Zu wenig Informationen, und die deutlich zu spät, so die Beschwerden, die die Verantwortlichen nicht das erste Mal erreichen.

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