Hat Google auf Bräustüberl-Wirt reagiert?

Der Bräustüberl-Wirt Peter Hubert will sich mit Google anlegen. Der Grund: Dort werden Wartzeiten von bis zu einer Stunde angezeigt. Auch andere Medien haben gestern schon berichtet. Jetzt hat sich auf der Google-Seite plötzlich etwas verändert.

Peter Hubert will Google verklagen – wegen falscher Infos über sein Bräustüberl – jetzt hat sich plötzlich was verändert

Dummer Zufall oder erster Erfolg? Seit heute Morgen sind in der Google-Suche die Warte- und Stoßzeiten, inklusive Diagramm verschwunden. Erst am Mittwoch ist Bräustüberl-Wirt Peter Hubert mit seinem Plan, wegen falscher Angaben gegen Google vorzugehen, an die Öffentlichkeit gegangen.

Kann es wirklich sein, dass das Riesenunternehmen Wind bekommen hat vom Medienrummel? Bisher hatte sich Google nämlich weder bei ihm, noch bei anderen Betroffenen wegen der Vorwürfe gemeldet. Gegenüber dem Merkur spricht Hubert aber nur von einem Mini-Teilerfolg. Er wolle sich nicht darauf verlassen, dass die Angaben dauerhaft von der Seite verschwunden sind und hält an seiner Klage gegen Google fest.

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Das ist der Kampf “David gegen Goliath”: Das Bräustüberl Tegernsee versucht Google zu verklagen, weil das Unternehmen falsche Angaben zu Stoß- und Wartezeiten machen soll. Neben Kundenkommentaren, die mittels Sternen diverse Gaststätten bewerten können, können Nutzer bei Google auch Hinweise zu Stoß- und Wartezeiten abgeben.

Laut einem Bericht im Merkur erklärte Wirt Peter Hubert, das sei an sich kein Problem, wenn die Angaben denn auch korrekt wären. Bereits im Oktober 2017 habe er begonnen die vermeintlichen „Wartezeiten“ genauer unter die Lupe zu nehmen. Wochenlang soll Google angegeben haben, dass das Bräustüberl stark besucht oder sogar voll sei und es Wartezeiten von bis zu einer Stunde gebe. Was allerdings laut Hubert nicht der Wahrheit entsprach.

Google gibt keine Antworten

Hubert wollte die Angaben ausbessern und verstehen, wie es zu den Fehlinformationen im Netz kam – jedoch ohne Erfolg. Ein Google-Sprecher soll erklärt haben, die Darstellung sei ein Algorithmus, der weltweit gleich sei und somit nicht veränderbar. Der Anwalt von Hubert hatte dem Konzern ein Abmahnschreiben zukommen lassen. Die Reaktion: eine Standart-Email, die auf die Supportseite der Google-Homepage verwies. Hubert ärgert vor allem die Tatsache, dass man nichts tun könne. Er müsse nun als mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit starten, dessen Ausgang völlig unklar ist.

So sieht die aktuelle Info auf der Google-Seite aus / Screenshot Google

Zunächst muss jetzt auch noch ein Gericht über die Zustellung der Klageschrift entscheiden. Die sei nämlich dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort nicht abgebe. Kampflos aufgeben will Hubert aber nicht. Er möchte einen Präzedenzfall schaffen, der anderen Mittelständlern den Weg ebnen könnte, sich gegen derartige Falschmeldungen zu wehren. Notfalls würde er damit auch bis zur Konzernzentrale in die USA gehen, so Hubert gegenüber dem Merkur. Am 28. August entscheidet nun das Landgericht München über die Zustellung der Klageschrift.

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