Bund spendiert Weihnachtswärme

Früher gab es die günstige Weihnachtsbutter. Heuer gibt’s Weihnachtsgas und -fernwärme zum Fest. Wenn auch nicht alle vom ersparten Abschlag Geschenke kaufen können, eine nette Sache – oder?

Wer am Tegernsee mit Gas oder Fernwärme heizt, kann sich auf ein kleines Weihnachtsgeschenk vom Staat freuen

Nach dem völkerrechtswidrigen Überfall der Russen auf das Nachbarland der Ukraine, ist der Preis für Gas infolge des Lieferstopps und der Kostenexplosion des fossilen Brennstoffes am Weltmarkt in unermessliche Höhen gestiegen. Was zu einer sehr großen Belastung für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auch rund um den Tegernsee führt.

Die Dezemberhilfe für Gas- und Fernwärmekunden ist Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung für seine Bürger. Die Kosten für das staatliche Weihnachtsgeschenk belaufen sich auf rund neun Milliarden Euro. Zurück geht die Übernahme des Dezemberzuschlags auf die Vorschläge der „Expertenkommission Gas“ aus dem Oktober. Die Abrechnung erfolgt durch die Lieferanten. Im Januar und Februar oder März 2023 sind weitere Entlastungen für die Bürger, Betriebe und Unternehmen geplant. Dann soll der sogenannte Gaspreis-Deckel die Kosten, das Heizen mit Fernwärme und Gas regulieren.

Wer bekommt das kleine Weihnachtsgeschenk?

Im Tal bekommen alle Privathaushalte, die mit Fernwärme oder Gas heizen, die Entlastung im Dezember. Dazu kleinere und mittlere Betriebe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh). Allerdings nur, wenn diese Unternehmen, die das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen. Zusätzlich werden auch die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme bei Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung vom Staat übernommen.

Anzeige

Grundsätzlich gilt: Wer selbst einen Vertrag mit dem Gas- oder Fernwärmeversorger hat, muss den Abschlag für Dezember nicht zahlen. Wer einen Dauerauftrag hat, kann im Dezember die Zahlung aussetzen. Bei einem Lastschrifteinzug entfällt dieser einmalig oder wird gesondert erstattet bis spätestens zum 31.12.2022. Das regelt der jeweilige Versorger.

Wer eine Warmmiete bezahlt an seinen Vermieter, also keinen direkten Lieferantenvertrag besitzt, bekommt die Erstattung zumeist erst bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben beziehungsweise verrechnet. Allerdings sind die Vermieter verpflichtet, die Mieter über die Höhe des Erstattungsbetrages für Dezember noch im Dezember selbst zu informieren. Sollte das euer Vermieter nicht tun, fragt bitte direkt nach. Für die Verrechnung der Dezemberhilfe gewährt der Bund dem Vermieter einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.  

Berechnung der Dezembererstattung

Gas

Um eine gerechte Berechnung zu garantieren, wird bei der Entlastung mit dem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushaltes gerechnet und eben nicht mit dem erhöhten Verbrauch von Gas im kalten Dezember rund um den Tegernsee. Hintergrund hierzu ist, dass die Regierung verhindern will, dass aufs in unseren Zeiten notwendige Sparen in der Weihnachtszeit verzichtet wird. Zur genauen Berechnung der Erstattungssumme gibt es auch eine Formel, die wir euch jedoch an dieser Stelle ersparen wollen. Zu kompliziert. Aber ein Beispiel macht die Berechnung hoffentlich nachvollziehbar:

Ihr lebt mit eurer Familie in einer 100 Quadratmeter Wohnung in Bad Wiessee. Dabei habt ihr rund 12.000 Kilowattstunden (kWh) in den letzten Jahren verbraucht. Stichtag für diesen Verbrauch ist eure Abrechnung im September. Das ergibt einen Gasverbrauch von durchschnittlich 1.000 kWh im Monat. Für die Erstattung rechnet man nun die 1.000 kWh mal den Arbeitspreis (Cent/kWh), den ihr laut Vertrag im Dezember bezahlen müsst plus den Grundpreis pro Monat, der ebenfalls vertraglich festgelegt ist.

Das Beispiel: In der Gas-Grundversorgung bei der Tegernseer Erdgasversorgungs­gesellschaft mbH & Co. (TEG) bedeutet das:

1.000 X 17,72 Cent/kWh (Arbeitspreis) = 177,20 Euro dazu addiert 11,02 Euro (Grundpreis im Monat) = 188,22 Euro Erstattung für den Dezember.Daten TEG Grundversorgung, November 2022

Aber – und natürlich ist da ein “aber” – die genannten 17,72 Cent sind der Preis beim Tegernseer Grundversorger im November. Dieser Preis kann sich im Dezember ändern. Genau wie ihr im Dezember von eurem Anbieter unter Umständen einen anderen Arbeitspreis erhaltet, weil ihr den Vertrag kündigt oder in eine neue Wohnung ziehen werdet. Entscheidend ist der Preis, den ihr pro Kilowattstunden für Dezember auch tatsächlich zahlt.

Fernwärme

Wer seine Wohnung über ein Fernwärmenetz beheizt, muss auch für den Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Erstattung errechnet sich hier folgendermaßen: Ihr rechnet zu eurem Abschlagsbetrag im September pauschal 20 Prozent hinzu und erhaltet so die Höhe der Erstattung für Dezember. Die Wärmeversorgungsunternehmen sind zu einer finanziellen Kompensation verpflichtet und müssen diese bis zum 31. Dezember 2022 leisten. Ob sie auf die Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden verzichten oder ihm stattdessen eine Gutschrift zahlen, bleibt ihnen selbst überlassen, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium. Nähere Informationen erhaltet ihr aber auch bei eurem Vermieter oder dem Versorgungsbetrieb.

Was, wenn es nur 11 Abschläge im Jahr bei euch sind?

Und ein weiteres „aber“ gibt es auch noch an anderer Stelle zu beleuchten. Viele Gasverbraucher im Tal zahlen nur 11 Abschläge im Jahr, wie uns Stephan Weber, Prokurist der TEG, verraten hat:

Bei unseren Kunden wird die Erstattung vonseiten des Bundes niedriger sein als der Betrag bei unseren 11 Jahres-Abschlägen, die gezahlt werden.Stephan Weber, Prokurist bei der Tegernseer Erdgasversorgungs­gesellschaft mbH & Co.

Diese Differenz wird laut Weber in der Jahresabrechnung dann mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Die Mitarbeiter der TEG haben laut den Worten des Verantwortlichen gerade “richtig viel zu tun”, die ganzen Änderungen und Entlastungen in die Abrechnungssoftware einzubauen. Das sei, so Weber, eine große Herausforderung für die Versorgungsunternehmen in ganz Deutschland. Trotzdem ist man beim Tegernseer Versorger positiv gestimmt, alles rechtzeitig zur großen Jahresabrechnung, die im Januar 2023 ansteht, in den Griff zu bekommen.

Wer muss den Weihnachts-Zuschuss versteuern?

Die Mehrheit der Gas- und Fernwärmekunden erhalten die staatliche Dezemberhilfe steuerfrei. Doch wer jetzt noch die Solidaritätssteuer abführen muss, wird den erlassenen Abschlag als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Einkommensgrenzen sind im Gesetz nicht verankert, aber ab einem Bruttoeinkommen von 86.000 Euro im Jahr dürfte die Entlastung steuerrelevant werden. Das betrifft bundesweit jedoch nur 5 Prozent der Bevölkerung – rund um den Tegernsee dürften diese allerdings doch eine etwas größere Gruppe sein.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Energie

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner