Bundeswehr wird um Hilfe gebeten

Nach wie vor hat der Landkreis Miesbach die zweithöchste Inzidenz Deutschlands. Die Bundeswehr wird nun erneut um Hilfe gebeten. Bei so vielen Fällen kann das Gesundheitsamt aktuell nicht mehr alle Kontaktpersonen informieren. Deshalb gab das Landratsamt nun strikte Anweisungen bekannt. Außerdem gibt es neue Quarantäne-Regeln.

Die aktuellen Corona-Zahlen. / Quelle: Landratsamt Miesbach

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Miesbach ist ungebrochen hoch: „Auch, wenn am Wochenende vergleichsweise wenige Neuinfektionen gemeldet wurden, täuscht das Bild, denn gestern und heute erreichten das Gesundheitsamt schon wieder 80 bzw. 157 positive Befunde“, heißt es seitens des Landratsamts.

Bundeswehr wird um Hilfe gebeten

Insbesondere für den Bereich der Schulen erhoffe sich das Gesundheitsamt aber eine leichte Entspannung der Situation durch die Herbstferien in dieser Woche. Denn: Allein in der Woche vor den Ferien wurden 143 Kinder und Jugendliche im Landkreis positiv auf das Virus getestet (wir berichteten). „Das entspricht etwa einem Viertel aller gemeldeter Fälle.“ Das Landratsamt macht deutlich:

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Geht man von einer Klassen- bzw. Gruppenstärke von 30 Kindern in Schulen und Kitas aus, hätte das Gesundheitsamt in der vergangenen Woche alleine im Bereich Schulen und Kitas 4.290 (!) Kontaktpersonen informieren müssen.Es ist absolut utopisch, davon auszugehen, dass dies trotz des unglaublichen Engagements und Einsatzes des Contact Tracing Teams (CTT) stemmbar wäre.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde das CTT erneut kurzfristig mit Personal aus dem Landratsamt aufgestockt. „Es kann daher in anderen Bereichen des Amts zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.“ Zudem wurde am Wochenende die Bundeswehr erneut um Amtshilfe gebeten. „Fünf Soldaten sollen das CTT beim sogenannten „Containment“ unterstützen. Das Gesundheitsamt wartet auf die Rückmeldung der Bundeswehr, ob und ab wann der Antrag bewilligt wird.“

Die Bundeswehr wurde erneut um Amtshilfe gebeten. / Quelle: Landratsamt

Inzwischen habe das Gesundheitsministerium außerdem einen Richtungswechsel im bisherigen Kontaktpersonenmanagement hin zum Containment eingeläutet: „Die bisherige aufwändige Ermittlung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist insbesondere in Hotspotregionen nicht mehr zu bewältigen; das zeigen auch die Rückmeldungen aus anderen Landkreisen“, heißt es. Hinzu komme die hohe Zahl an geimpften und genesenen Personen, die in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen sind.

Positiv Getestete müssen Kontaktpersonen selbst informieren

Stattdessen beschränken sich die Gesundheitsämter derzeit auf die Kontaktpersonenermittlung von Haushaltsmitgliedern und vulnerablen Personengruppen (z. B. voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Asylunterkünfte, ambulante Pflegedienste etc.). Jeder positive Fall muss sich also sofort in Quarantäne begeben und seine Kontaktpersonen selbst informieren.

Wer gilt als mögliche Kontaktperson?

Kontaktperson ist, wer länger als zehn Minuten in einem geschlossenen Raum ohne Maske und/oder ausreichendem Abstand Kontakt zu einer Person hatte, die per PCR-Test positiv getestet wird oder typische Krankheitssymptome bekommt. Es zählen die Kontakte innerhalb von 48 Stunden vor dem positiven PCR-Test oder dem Auftreten der Krankheitssymptome.

Was tun, wenn man Kontaktperson ist?

„Wer nur abstrakt befürchten muss, sich angesteckt zu haben, sollte sofort einen Selbsttest durchführen“, so das Landratsamt. Ist dieser positiv, sollte der Hausarzt kontaktiert werden und ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. „Ist der Selbsttest negativ, sollte über den Zeitraum von sieben Tagen täglich ein Selbsttest durchgeführt werden und auf möglicherweise auftretende Krankheitssymptome achtgegeben werden. Kontakte sollten in dieser Zeit auf das Minimum reduziert werden.“

Wer auf jeden Fall Kontaktperson ist (z.B. Haushaltsmitglieder), muss sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben und kann sich erst nach dem siebten Tag per Schnelltest heraus testen, wenn keine Symptome auftreten. Das Landratsamt betont in diesem Zusammenhang die neue Regelung:

Heraustesten ist also nicht mehr nach dem fünften, sondern nur noch frühestens nach dem siebten Tag möglich!

Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne, sollten aber unbedingt auf Krankheitssymptome achten und sich bei solchen ebenfalls testen lassen.

Was tun, wenn man einen positiven Selbst- oder Schnelltest hat?

In diesem Fall sollte beim Hausarzt ein Termin für einen PCR-Test vereinbart werden. Wer Krankheitssymptome hat, kann nicht im Testzentrum getestet werden, sondern muss zwingend zum Arzt. „Wer also am Wochenende einen positiven Schnelltest hat, muss bis zum nächsten Arbeitstag in Quarantäne warten und dann beim Hausarzt zur Terminvereinbarung anrufen. Die Quarantäne startet ab Symptombeginn, sodass niemand befürchten muss, durch die Verzögerung über das Wochenende länger in Quarantäne bleiben zu müssen“, so das Landratsamt.

Fällt der PCR-Test positiv aus, meldet das Labor den Befund an das Gesundheitsamt. Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens könne es nach Angaben des Landratsamt momentan mehrere Tage dauern, bis das CTT anruft. Das Gesundheitsamt melde sich aber verlässlich bei jedem positiven Fall. Wichtig ist aber: „Das Gesundheitsamt bittet dringend darum, sich sofort – noch vor dem Anruf des Gesundheitsamtes – in Quarantäne zu begeben und alle Kontaktpersonen zu informieren.“

Wie sieht es aktuell beim Impfen aus?

Laut Landratsamt nahmen in der vergangenen Woche 767 Personen ein Impfangebot des Impfzentrums in Anspruch. Diese teilen sich wie folgt auf: 228 Impfungen am Krankenhaus Agatharied (Vorsicht: Das Angebot ist inzwischen eingestellt), 313 am Impfzentrum und 226 am Impfbus. Weiter heißt es: „Spitzenreiter war die Happy Hour im Impfzentrum am Freitag mit 124 Impfungen. So viele Impfungen wie in der vergangenen Woche wurden zuletzt Anfang September vorgenommen.“

Im Impfzentrum und am Impfbus werden Auffrischungsimpfungen für alle Interessierten sechs Monate nach der letzten Impfung angeboten – außer bei Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, dann ist eine Auffrischungsimpfung schon nach vier Wochen möglich.

Landrat wirbt für „Booster“-Impfungen

Landrat Olaf von Löwis spricht in diesem Zusammenhang noch einmal einen Appell aus: „Impfen schützt, das steht außer Frage. Die Folgen einer Corona-Erkrankung für Ungeimpfte sind nicht abschätzbar.“ Geimpfte seien laut Löwis nachweislich weniger infektiös und es gebe kaum schwere Fälle unter Geimpften.

Unser Landkreis bietet ein herausragendes Angebot an mobilen und stationären Impfmöglichkeiten. Ich bitte Sie, nutzen Sie die Angebote und lassen Sie sich impfen! Die Ärzte im Impfzentrum und Impfbus beraten zur Auffrischungsimpfung und können diese auch direkt verabreichen. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich „boostern“! Ich werde mich auf jeden Fall in Kürze boostern lassen.

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