Wenn Gassigehen teuer wird

Es ist ein wiederkehrendes Streitthema: Ab Mai ist der Schorner Strandweg für Vierbeiner gesperrt. Nicht jeder ist davon begeistert. Doch wer sich nicht daran hält, für den kann es richtig teuer werden.

Ab Mai sind Hunde hier nicht mehr erwünscht.
Ab Mai sind Hunde hier nicht mehr erwünscht.

Bürgermeister Christian Köck erinnerte alle Hundebesitzer in der jüngsten Bürgerversammlung in Rottach-Egern an das bevorstehende Strandverbot für Hunde. Vom 1. Mai bis 30. September jedes Jahres gehört der Strandweg nur den Menschen.

Gassi gehen mit Hund ist dann verboten. In der Vergangenheit wurde dieses Verbot jedoch nicht immer eingehalten. Dieses Jahr jedoch werde von der Gemeinde und der Polizei verstärkt kontrolliert, kündigte Köck an.

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Bis zu 2.500 Euro Strafe

„Hundebesitzer werden bestraft, wenn sie gegen das Verbot verstoßen“, bestätigt daher Rottachs Geschäftsleiter Gerhard Hofmann. Und das kann richtig teuer werden. Aufschluss gibt hier die Hundeverbotssatzung. Diese regelt das Bußgeld. Wird das Herrchen auf unerlaubten Wegen beim Gassi gehen erwischt, werden beim ersten Vergehen 50 Euro fällig.

„Beim zweiten Mal kann es jedoch teurer werden“, erläutert uns Hofmann. Bis zu 2.500 Euro kann die Gemeinde im Ausnahmefall verhängen. „Aber keine Sorge, wir werden zunächst nur die 50 Euro verhängen“, verspricht der Geschäftsleiter. Neben dem Strandweg in Rottach-Egern sind auch das Strandbad in Seeglas sowie die Point in Tegernsee für Hunde tabu.

Mensch und Hund im Tal

Alternativen rund um den Tegernsee gibt es für die treuen Freunde der Menschen allerdings genug. So ist beispielsweise der Dammweg entlang der Weissach in Richtung Kreuth für die Hundebesitzer begehbar. Wasserfreudige Vierbeiner können dann in der Weissach baden. An der angrenzenden Popperwiese gibt es hier zudem einen Hundestrand.

Ebenfalls einen Hundestrand hat Bad Wiessee eingerichtet. Zudem gibt es rund um den Ort Spazier- und Wanderwege. Wer gemütlich vor sich hinschlendern möchte, der kann das also an vielen Stellen tun – allerdings sind die Vierbeiner an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften sollten ordnungsgemäß entsorgt werden.

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