Campen im Tal: Wo ist’s erlaubt?

Der Sommer ist im vollen Gange und die Campingsaison schon lange eröffnet. Auch hier im Tegernseer Tal tummeln sich Wohnmobile und Camper Vans – teils sehr zum Ärger der Einheimischen und Naturliebhaber. Doch wo ist das Campen überhaupt erlaubt?

In den vergangenen Jahren gab es immer mal wieder Ärger mit Campern im Tal. / Quelle: Archiv

Egal ob Wiessee, Rottach, Gmund, Tegernsee oder Kreuth – rund um den Tegernsee locken wunderschöne Plätze zahlreiche Camper an, um vor atemberaubender Kulisse zu nächtigen. Doch es mehren sich Beschwerden über die mobilen Reisenden. Denn sie belegen teils auch nicht für Wohnmobile ausgewiesene Parkplätze, machen Picknick zwischen den Autos oder stellen sich mitten in die Natur – so manch einer fühlt sich (verständlicherweise) von den Wohnmobilen gestört. Doch was ist da jetzt überhaupt erlaubt?

Bad Wiessee

In Bad Wiessee ist grundsätzlich kein regulärer Campingplatz ausgeschrieben, zuletzt hatte es bis 2014 im Bereich der Ortsstraße „Am Strandbad“ einen offiziellen Wohnmobilstellplatz gegeben, welcher jedoch aus emmisionsschutzrechtlichen Gründen ersatzlos aufgelöst werden musste, so Maximilian Macco vom Ordnungsamt Bad Wiessee.

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Grundsätzlich sei Wildcampen insbesondere in geschützten Bereichen nicht zulässig und könne durchaus auch ein Bußgeld mit sich bringen. Derartige Fälle seien aber in Bad Wiessee bisher nicht vorgekommen, erklärt Macco weiter.

Kreuth

In Kreuth gibt es die Möglichkeit, auf den von der Gemeinde bewirtschafteten Parkplätzen – gegen Entrichtung der Wohnmobil-Nachtparkgebühr – über Nacht zu stehen. Wichtig ist allerdings hierbei: Es ist nur das Stehen auf dem Parkplatz, nicht das Campen erlaubt, erklärt Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider. „Campen“ bedeutet, dass man vor sein Wohnmobil Stühle, Tische, gegebenenfalls ein Vorzelt oder Ähnliches aufstellt und somit weitere Parkplätze als den eigenen „in Beschlag nimmt“.

Rottach

Auch in Rottach gibt es außer dem Camping-Platz Wallberg keinen offiziellen Wohnmobilstellplatz. Gerhard Hofmann, Geschäftsleiter der Gemeinde Rottach-Egern sagt:

Das Campen ist natürlich mehr geworden. Diese Entwicklung hat sich durch Corona noch verstärkt. Somit sind natürlich auch die Beschwerden mehr geworden.

Grundsätzlich sei das einmalige Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit überall erlaubt, doch wer länger auf den Parkplätzen steht, wird weggeschickt. Dafür sorge laut Hofmann die Verkehrsüberwachung, die in Rottach-Egern regelmäßig unterwegs ist.

Tegernsee

In Tegernsee ist die Lage etwas verschärfter. Auch dort gibt es keinen Camping- oder Zeltplatz. Auf den Parkplätzen Point (ganztags) und Seesauna (über Nacht) ist das Abstellen von Wohnmobilen untersagt. Das Übernachten (1 Nacht) auf den öffentlichen Parkplätzen wird derzeit aber geduldet, erklärt Bürgermeister Johannes Hagn. Weiter sagt er:

Beim Parkplatz am Sonnleitenweg mussten wir aufgrund von Beschwerden der Anwohner eingreifen und haben den Parkplatz zwischenzeitlich aufgelöst.

Es sei rechtlich so, dass das Übernachten nur erlaubt ist, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen – nicht jedoch, um morgens zuerst am Berg oder auf dem See zu sein, unterstreicht auch er. Strafen können in Form von Bußgeldern verhängt werden, die sich in ordentlicher Höhe bewegen.

Das Übernachten außerhalb von öffentlichen Parkplätzen, beispielsweise auf Wiesen oder an Bächen, ist grundsätzlich verboten. Nachdem das Tegernseer Tal Landschaftsschutzgebiet ist, greifen hier drastische Strafen. Diese können in Bayern bis zu 2.500 Euro betragen.

Auf den Parkplätzen wird dies über die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert, weiß der Tegernseer Bürgermeister. “Wir weisen die Übernachtenden insbesondere auf die Tatsache hin, dass man sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Bisher mussten wir die Polizei noch nicht holen. Allerdings wurden in den Wiesen parkende PKW im Bereich Sonnleitenweg und Point wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz angezeigt.”

Gmund

In Gmund ist die Lage ähnlich. Das Parken auf den offiziellen Parkplätzen ist erlaubt, nicht jedoch das Campen in Form von Tischen und Stühle aufbauen und sich häuslich niederlassen. Hierfür steht der offizielle Campingplatz in Ostin zur Verfügung.

Kontrollen werden nur gesondert in Seeglas durchgeführt, im Rahmen der Seeuferanlagensatzung, welche seit dem 1. Mai gilt, erklärt Geschäftsleiter der Gemeinde, Florian Ruml. Grundsätzlich ist die Lage aber wohl noch entspannt. Weder in Seeglas noch an anderer Stelle seien bis jetzt Probleme aufgetreten.

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