Chaos um Öffnung von Unterkünften am See

Im Rahmen der erweiterten Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Gaststätten hat die TTT die Tegernseer Gastgeberbörse ins Leben gerufen. Diese informiert Vermieter über die geltenden Regelungen und Richtlinien, welche jedoch teils chaotisch anmuten. Die Betroffenen sind alles andere als erfreut.

Die Betreiber von Gasthäusern leiden weiterhin unter den Corona Beschränkungen.

“Das ist völliger Wahnsinn”, sind sich Hans Stoib vom Gästehaus Johanna in Bad Wiessee und eine weitere Vermieterin aus St.Quirin, einig. Die Richtlinien und Regelungen zu den angezeigten Verhaltensweisen bei steigenden Coronazahlen, die die Tegernseer Tal Tourismus GmbH (TTT) eigentlich zur besseren Orientierung erstellt hat, sorgen bei Gastgebern eher für Skepsis.

Strenge Testpflicht für Touristen

Halbwegs verständlich sei noch die Regelungen zur Testpflicht. Gäste jeder Unterkunftsart (Hotel, Ferienwohnung, Campingplatz etc.) müssen bei Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Hier zählt ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht.

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Außerdem muss auch während des Aufenthalts ein ständig gültiger negativer Test vorliegen. Heißt im Klartext: Die Gäste müssen sich mindestens alle 48 Stunden testen. Die Gastgeber selbst benötigen bisher keine negativen Tests. Auch Geimpfte und Genesene sind von den Testpflichten ausgenommen.

Nach Angaben der TTT dürfen alle Unterkunftsbetriebe zudem ihren Übernachtungsgästen ein gastronomisches Angebot auch im Innenbereich anbieten. Jedoch nur für Gäste des Hauses, nicht für Personen von außerhalb.

Wenn die Zahlen steigen oder fallen…

Sollten die Corona-Zahlen schwanken und sich damit die Regelungen verändern, wird es allerdings komplizierter. Wenn die Regelung „Inzidenz 5 Tage unter 100, zwei Tage zur Umsetzung“ lautet, darf am achten Tag geöffnet werden. Sollte die Regelung „Inzidenz 3 Tage über 100, zwei Tage zur Umsetzung“ in Kraft treten, muss am sechsten Tag geschlossen werden. Bereits angereiste Gäste müssen dann wieder abreisen.

Ist der Aufenthalt durch verordnungsbedingte Betriebsschließungen nicht möglich, werden dem Gast keine Kosten in Rechnung gestellt werden können,

heißt es seitens der TTT weiter. Das entspricht also Verlusten für den Gastgeber. An einem Beispiel erklärt: Hat ein Urlauber eine Ferienwohnung für eine Woche gebucht und liegt die Inzidenz in diesem Zeitraum drei Tage in Folge über 100, so muss der Gast abreisen und die restlichen Tage werden storniert. Der Gastgeber bleibt in diesem Fall auf den Kosten sitzen.

Bleibt jedoch zu beachten, dass die TTT nur der Bote ist. Geschäftsführer Christian Kausch betont: “Die Regeln kommen vom Freistaat oder der Bundesregierung” und erklärt: “Glücklich sind wir mit der Situation auch nicht.”

Bisher nicht abschließend geklärt seien Fragen wie: Wie verhalte ich mich, wenn Gäste stornieren möchten, weil sie nicht alle 48 Stunden einen Test machen möchten? Oder wer die Kosten übernimmt, wenn sich beispielsweise durch coronabedingte Schließungen eine Anreise für wenige Tage nicht mehr lohnt?

Vermieter sehen Regelungen kritisch

“Das Ganze ist ein bürokratisches Unding”, so die Vermieterin aus Gmund. Für sie besonders schwierig sei vor allem die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Das sei sehr kompliziert, denn verschiedene Vermittlungsseiten berechneten nun auch wieder unterschiedliche Gebühren, aus denen man dann Mittelwerte nehmen müsse und dann immer noch nicht genau weiß, wer jetzt was zahlt oder rückerstattet.

Zusätzlich problematisch ihrer Meinung nach: Die meisten Leute kommen für eine Woche, um Urlaub zu machen, eher wenige bleiben zwei oder drei Wochen. Für solch einen kurzen Zeitraum lohne es sich bei der aktuellen Unsicherheit doch kaum, überhaupt anzureisen. Auch Hans Stoib vom Gästehaus Johanna findet: “So eine Regelung ist einfach nicht praktikabel.” Stoib zeigt sich besorgt:

Wir haben nun mal schwankende Zahlen und kaum sind wir über 100 muss ich den Gast heimschicken. Das sorgt mit Sicherheit auch für Unmut unter den Touristen. Die gehen dann in ein anderes Hotel in einem anderen Landkreis und wir sind geschädigt. Das ist langsam besonders finanziell einfach nicht mehr tragbar.

Man bekomme vom Staat eben nur Fixkosten erstattet, da mache man immer noch extreme Verluste. Bereits jetzt haben zahlreiche Gäste aufgrund der unsicheren Lage bis in den Juli storniert, ein enormer finanzieller Schaden für Stoib. “Wir brauchen da etwas anderes, vielleicht ein Gleitregelung oder ähnliches. Ich würde mir wünschen, dass da noch etwas Sinnvolles überlegt wird,” so Stoib weiter.

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