Corona: Der 5-Stufen-Plan in die Freiheit

Es war ein lange Abend für alle Journalisten und Minister in Deutschland. Erst um kurz nach halb 12 trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Presse, um den neuen Fahrplan in Sachen Corona zu verkünden. Folgen konnte man dem aber nur teilweise – denn es ist kompliziert.

Der 5-Stufen-Plan der Regierung

Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Geschäfte sollten aber unter bestimmten Auflagen ab dem 8. März wieder öffnen dürfen.

  • Impfungen: Auch Hausärzte sollen künftig Impfungen durchführen können und über die Priorisierung vor Ort mitentscheiden. Selbsttests sollen für eine weiter Entlastung sorgen
  • Ab April soll jedem Bürger einmal wöchentlich ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung stehen
  • Bis 30. April wird die Pflicht der Arbeitgeber verlängert, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit auf Homeoffice zu geben

Der 5-Stufen-Plan

Stufe 1 (ab 1. März)

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  • Schulen und Kitas öffnen wieder
  • Friseure, Kosmetik und Nagelstudios sowie Blumenläden und Baumärkte (in Bayern) öffnen

Stufe 2 (ab 8. März)

  • Ab dem 8. März soll auch der Einzelhandel wieder öffnen dürfen (Einzelhandel des täglichen Bedarfs)
  • Kontakte: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten
  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 anwächst, wird die Notbremse gezogen. Dann treten erneut die Regeln in Kraft, die nun noch bis zum 7. März gelten

Stufe 3 (frühestens 8. März)

  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, dürfen auch andere Läden des Einzelhandels, Zoos, botanische Gärten etc. öffnen. Außerdem dürfen maximal zehn Personen gemeinsam draußen Sport treiben
  • Sollte die Inzidenz an mehr als drei Tagen wieder über die 50 ansteigen, werden Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen Termine mit Kunden und Besuchern vereinbaren müssen
  • Sport ist dann nur noch mit fünf Personen an der frischen Luft erlaubt

Stufe 4 (frühestens 22. März)

  • Voraussetzung: Stufe drei darf sich 14 Tage nicht verschlechtern
  • Wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, können die Außengastronomie sowie Kulturstätten wie Theater oder Kino wieder öffnen
  • Außerdem ist dann kontaktfreier Sport drinnen und draußen erlaubt
  • Bei einer Inzidenz über 50 (bis 100) muss auch die Gastro Termine mit den Besuchern vereinbaren
  • Für Kontakte mit anderen Haushalten während Kulturveranstaltungen oder bei kontaktlosem Sport ist ein tagesaktueller Schnelltest erforderlich

Stufe 5 (frühestens 5. April)

  • Voraussetzung: Stufe vier darf sich 14 Tage nicht verschlechtern
  • Wenn die Inzidenz unter 50 liegt, können Freizeitveranstaltungen bis 50 Personen an der frischen Luft und Kontaktsport drinnen wieder erlaubt werden

Die Notbremse sagt: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten wieder die Regeln, die aktuell noch bis zum 7. März gelten. Am 22. März wird man erneut über das Vorgehen beraten. Es ist zu erwarten, dass Ministerpräsident Markus Söder für Bayern erneut den genauen Plan definieren wird.

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