Die Gastronomie steht im Fokus der Corona-Debatte. Auch im Landkreis Miesbach werden Stimmen laut, dass die wenigsten Restaurants und Lokalitäten die entsprechenden Maßnahmen auch kontrollieren. Karl Lauterbach (SPD) wird in der BILD zitiert. Er findet, Restaurants, die nachlässig handeln, sollten sechs Wochen schließen – als Strafe.
“Bürgerinnen und Bürger zeigten gerade in der letzten Woche vermehrt Verstöße gegen Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben beim Landratsamt an”, bestätigt jetzt auch eine Sprecherin aus dem Landratsamt Miesbach.
Jetzt habe das bayerische Kabinett die besonders von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Landkreise zu verstärkten Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Regelungen aufgefordert. Die Kreisverwaltungsbehörden sollen dabei zusätzlich durch Einheiten der bayerischen Polizei unterstützt werden. In den kommenden Wochen werden daher auch im Landkreis Miesbach wieder verstärkt Kontrollen in Gastronomiebetrieben durchgeführt.
Es geht nicht um Gängelung
„Bei den Kontrollen geht es nicht um die Gängelung einzelner Branchen, welche sowieso schon durch die Pandemie gebeutelt sind. Vielmehr bereiten uns die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen und die damit einhergehende Überlastung unseres Gesundheitssystems, beginnend bei den Hausärzten bis hin in die regionalen Krankenhäuser, große Sorgen. Wir sitzen alle in einem Boot und können die Welle nur gemeinsam brechen. Jeder Einzelne ist aufgerufen, seinen Beitrag dazu zu leisten!“, so Landrat Olaf von Löwis.
Landratsamt und Polizei arbeiten intensiv zusammen, um die flächendeckende Einhaltung der geltenden Regeln für die maximale Sicherheit der Mitarbeiter, Gäste und Bevölkerung zu erzielen. Gleichzeitig gehe es auch um Fairness gegenüber den vielen Betrieben, die sich seit Monaten an alle Regeln halten. “Unwissenheit schützt nicht vor Strafen. Alle festgestellten Verstöße werden zur Anzeige gebracht”, betont die Sprecherin.
Keiner muss Strafen sofort bezahlen
Die Mitarbeiter des Landratsamtes, die aus verschiedenen Bereichen des Amtes zusammengezogen werden, werden begleitet von Polizisten der lokalen Dienststellen und Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei. Die Kontrolleure sind in Teams unterwegs, tragen zivil oder Uniform, und nehmen Anzeigen gegebenenfalls direkt vor Ort auf. Jeder Kontrolleur könne sich durch einen Dienstausweis ausweisen. Zur Dokumentation können Fotos gemacht werden.
Nach anschließender Prüfung des Sachverhalts im Landratsamt wird, wenn nötig, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld eingeleitet. In keinem Fall wird ein Bußgeld sofort verlangt. “Sollten Kontrolleure die sofortige Ausbezahlung eines angeblichen Bußgelds verlangen, ist sofort die Polizei zu verständigen”, betont die Sprecherin. Kontrolliert wird ausschließlich die Einhaltung der Corona-Bestimmungen gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Für Gastwirte und Gäste gilt es unter anderem folgende Regelungen einzuhalten: (jeweils dazu: Bußgeld nach dem gemeinsamen Bußgeldkatalog von Innen- und Gesundheitsministerium)
- Kontrolle des Nachweises von 3G+ bzw. 2G beim Zutritt zu den Räumlichkeiten (also bevor die Gäste ihren Platz einnehmen)
- 250 Euro für Personen, die eine Einrichtung ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten
- 5.000 Euro für Betreiber, die nicht sicherstellen, dass der Gast einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt
- Strafanzeige bei Vorlage von gefälschten Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen
- lückenlose Dokumentation und Umsetzung der 3G Nachweise von Mitarbeitern und Betreiber (2 PCR-Tests pro Woche oder täglichen Schnelltest oder täglichen Selbsttest unter Aufsicht)
- 250 Euro für Betreiber, die den eigenen Testnachweis nicht 14 Tage aufbewahren
- 250 Euro für Mitarbeiter, die den eigenen Nachweis nicht erbracht haben
- 5.000 Euro für Betreiber, die nicht sicherstellen, dass der Beschäftigte einen erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt
- Strafanzeige bei Vorlage von gefälschten Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
- Infektionsschutzkonzept für den Betrieb nach Rahmenkonzept für Gastronomie ist vorzuhalten
- 5.000 Euro für Betreiber
- Musikbeschallung nur als Hintergrundmusik zulässig (außer es handelt sich um eine zulässige Veranstaltung)
- 5.000 Euro für Betreiber
- Tanzen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet (außer es handelt sich um eine zulässige Veranstaltung)
- 5.000 Euro für Betreiber
- Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste entfällt bei 3GPlus bzw. 2G
- Kontaktdaten müssen nicht mehr erfasst werden
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