Corona-Maßnahmen in Bayern doch verlängert

Doch kein „Freedom-Day“ in Bayern: Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen wurden die Corona-Maßnahmen vorerst verlängert. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, die bald schon komplett wegfallen werden. Wir haben den Überblick, was ab wann gilt.

Bayern verlängert einige Maßnahmen – andere wiederum fallen komplett weg.

Nach wie vor reißen die hohen Corona-Infektionszahlen nicht ab. Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, dass der Großteil aller Maßnahmen ab dem 20. März wegfallen sollen, dennoch haben die Bundesländer die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu nutzen.

Das Bayerische Kabinett hat hiervon Gebrauch gemacht und neue Maßnahmen vorgestellt. Diese gelten ab dem 19. März bis zum 02. April 2022. Folgende Regeln wurden verlängert oder fallen weg:

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Maskenpflicht:

  • Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wird beibehalten.

Kontaktbeschränkungen:

  • Ab Samstag, den 19.03., gelten keinerlei Kontaktbeschränkungen mehr.

Gastronomie:

  • Die 3G Regelung bleibt. Das Tanz- und Musikverbot fällt ab dem 19.03. weg.

Clubs/Diskotheken:

  • Die 2G-Plus Regelung bleibt.

Veranstaltungen (u.a. Kultur und Sport):

  • Die 2G Regelung bleibt.
  • Die Kapazitätsobergrenze fällt ab Samstag, den 19.03., weg.

Gottesdienste/Versammlungen:

  • Bisherige Sonderregeln entfallen ab dem 19.03..

Arbeitsplatz:

  • Arbeitgeber sollen Regeln unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsschutzes ab dem 20.03. selbst anordnen.
  • Arbeitgeber müssen prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen oder ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.
  • Über Abstands- und Hygieneregeln sowie über eine Maskenpflicht entscheiden die Betriebe ebenfalls selbst.

Schulen/Kitas:

  • Grund- und Förderschüler müssen ab Montag, 21.03., keine Masken mehr am Platz während des Unterrichts tragen.
  • Schüler der 5. und 6. Klassen müssen ab dem 28.03. keine Masken mehr am Platz während des Unterrichts tragen.
  • In Begegnungsbereichen wie auf den Gängen, in den Toiletten oder während der Pausen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
  • Tests werden in Schulen und Kitas im bisherigen Umfang weitergeführt.
  • Kitas: Ab Montag, 21.03., gibt es keine Verpflichtung mehr zu festen Gruppen.

Weitere Maßnahmen, die ab dem 19.03. entfallen:

  • Das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten entfällt.
  • Das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen entfällt.
  • Das Verkaufsverbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen kann nicht mehr angeordnet werden.

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