AfD setzt sich gegen Kaltenbrunn durch

Die AfD wollte heute auf Gut Kaltenbrunn eine Wahlkampfveranstaltung abhalten. Doch die Betreiber sagten der Partei ab. Das ließ die jedoch nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht. Jetzt äußert sich die Geschäftsleitung von Kaltenbrunn.

Die AfD wollte einen Saal auf Gut Kaltenbrunn für eine Wahlveranstaltung buchen – dabei kam es nach Aussagen der Verantwortlichen zu einem technischen Fehler.

Heute Abend wird sie nun doch stattfinden. Die Wahlkampf-Veranstaltung der AfD in den Räumen von Gut Kaltenbrunn. Der Grund: Die AfD hat beim Landgericht München eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Aufgrund einer Terminüberschneidung hatte Kaltenbrunn der Partei zunächst den Termin wieder absagen müssen.

Doch auch das Gericht ist der Meinung, dass Kaltenbrunn zur Vertragserfüllung verpflichtet sei. Jetzt äußert sich der Geschäftsführer Maximilian Hartberger.

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Der Kreisverband Oberbayern Süd der Alternative für Deutschland hat am 8.9.2017 vor dem Landgericht München II eine einstweilige Verfügung erwirkt, die uns verpflichtet, am 11.9.2017 der AFD einen Raum zur Verfügung zu stellen und diese auf der Grundlage eines angeblich abgeschlossenen Vertrages zu bewirten. Wir sind zwar der Auffassung, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, werden uns aber selbstverständlich rechtstreu verhalten.

Damit setzt die AfD ihren Willen durch und wird heute Abend die Veranstaltung “EU und Euro am Scheideweg?” in Kaltenbrunn abhalten.

Ursprünglicher Artikel vom 10. September 2017

Wie berichtet sollte am Montag die Veranstaltung „EU und Euro am Scheideweg?“ der AfD stattfinden – in den Eventräumen von Gut Kaltenbrunn. So steht es in der Ankündigung der AfD-Website. Die Organisatoren des Kreisverbandes buchten die Räumlichkeiten für kommenden Montag, 11. September. Doch wie sich herausstellt, sind diese zu besagtem Termin belegt. Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger erklärte den Umstand so:

Es war ein technischer Fehler im Buchungssystem. Dass es sich bei dem Veranstalter um die Alternative für Deutschland handelt, hat nichts damit zu tun.

Die AfD habe den Festsaal angefragt und „eine Servicemitarbeiterin sagte zu“, so Hartberger. „Dann aber hat sich herausgestellt, dass der Saal zu dem gewünschten Termin bereits belegt und diese Buchung im System aber nicht richtig hinterlegt war.“ Aus diesem Grund habe man der AfD dann eine Absage erteilen müssen. „Das hätte bei jedem anderen Kunden auch passieren können.“

Doch das lässt die AfD nicht auf sich sitzen. Die AfD hat Zweifel an der Begründung und will auf die vertragliche Vereinbarung beharren. Die Partei beantragte deshalb eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München. Dazu heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der AfD:

Das Gericht folgte der Antragsbegründung und erließ am vergangenen Freitag die Verfügung, dass die Rücktrittserklärung nicht wirksam und das Gut Kaltenbrunn zur Vertragserfüllung verpflichtet sei.

Constantin Prinz von Anhalt, der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands, begrüßt diese Gerichtsentscheidung. Sie gebe dem interessierten Wähler die Möglichkeit, die hiesigen AfD-Kandidaten für den Bundestag kennenzulernen. “Die Rechtsauffassung, die wir von Anfang an vertreten haben, hat obsiegt. Die Gerichtsentscheidung bestätigt unseren Rechtsstaat und zeigt denen Grenzen auf, die eine demokratische Partei ausgrenzen wollen. Wir hoffen sehr, dass sich die Käfer Gut Kaltenbrunn GmbH an diese Rechtsprechung hält und die Veranstaltung wie geplant stattfinden kann.”, schließt der Vorsitzende.

Die Geschäftsführung von Gut Kaltenbrunn war telefonisch nicht erreichbar.

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