Darf ich mich testen lassen?

Die Corona-Infektionen springen in diesem Sommer bereits jetzt durch die Decke. Anspruch auf einen offiziellen Test hat mittlerweile allerdings nicht mehr jeder. Hier gibt’s die wichtigsten Punkte der aktuellen Test-Regelung.

Nur noch bestimmte Gruppen haben Zugang zu einem offiziellen Corona-Test.

Schon über zwei Jahre ist es her, seitdem die Corona-Pandemie auch in Deutschland die Politik und den Alltag bestimmt. Aktuell kommt es vielen so vor, als wäre das Thema vom Tisch. Kaum wird noch darüber als Schwerpunkt berichtet, andere Themen gewinnen wieder an Aufmerksamkeit. Der Blick auf die Inzidenzen ist allerdings alles andere als beruhigend: Deutschland ‚surft‘ auf einer Sommerwelle, die 7-Tage-Inzidenz lag am gestrigen Sonntag bei 725. Zum Vergleich: im Juli 2021 schwankte der 7-Tage-Wert um die 10.

Trotz der hohen registrierten Infektionen darf sich seit kurzem nicht mehr jeder an einer offiziellen Teststation testen. „Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt“, so das Bundesgesundheitsministerium.

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Anspruch auf 3-Euro-Test

Nur noch bestimmte Gruppen haben Anspruch auf einen Bürgertest, für den sie allerdings drei Euro Eigenbeteiligung zahlen müssen. Diesen darf man durchführen, wenn man:

  • am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besucht
  • am selben Tag Kontakt zu Personen hat, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
  • durch die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko erhält („rote Kachel“)

Vor der Durchführung des Bürgertests muss man bei den meisten Teststellen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen.

Anspruch auf kostenlosen Test

In einigen Fällen darf man weiterhin einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen. Zu diesen Gruppen zählen:

  • Kinder bis zum fünften Lebensjahr (fünftes Lebensjahr nicht eingeschlossen)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, die sich aus der Quarantäne freitesten
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Auch hier gilt es, einen entsprechenden Nachweis bereitzuhalten. Wer Symptome hat, soll sich beim Arzt testen lassen.

Während es an den Einschränkungen der Testmöglichkeiten Kritik gab, betont Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass die Tests nun aussagekräftiger seien: “Wenn jeder sich einfach so oft testen lassen kann wie er will, ohne dass es einen Grund dafür gibt, dann sind auch zu viele Tests negativ oder wenn sie positiv sind, dann oft falsch-positiv”, wird er bei der Tagesschau zitiert. Dennoch dürfte die Zahl der tatsächlichen Infektionen deutlich höher als die registrierten sein.

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