Zehn Halbe und 27 Straftaten

Kein Schnaps, aber zehn Halbe jeden Tag und beim Feiern „bis seine Lampen ausgehen.” Zum 27. Mal saß der Holzkirchner vor dem Amtsrichter. Unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs. Gestern fand Richter Leitner klare Worte.

Kein Schnaps, aber zehn Halbe jeden Tag und beim Feiern “bis seine Lampen ausgehen”: Jetzt ist eine Zwangstherapie für den Angeklagten angesagt.

Bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen November war der Mann mit 1,83 Promille erwischt worden. Den Führerschein musste er natürlich umgehend abgeben. Heute musste Richter Leitner nun bestimmen, wie es mit dem Mann weitergeht.

Der Angeklagte erklärte zunächst, wie es zu dem Vorfall gekommen war. Man habe am Abend vorher einen Geburtstag gefeiert. Gegen Mitternacht sei dort Schluss gewesen. Um 4 Uhr morgens sei er wieder aufgestanden, habe bei einem Bauern im Kuhstall geholfen, habe anschließend mit seiner Frau gefrühstückt.

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Gewohnheitstrinker fährt in Polizeikontrolle

Dann sei er zur Autowerkstatt gefahren, um Reifen zu wechseln. „Gegen 11 Uhr hatte ich dann eine Bratwurst am Imbiss und zwei Halbe dazu“, erzählt der Beschuldigte weiter. Anschließend geriet er dann in die Polizeikontrolle. Der Restalkohol mit den zwei Bier ergab den hohen Promillewert.

„Wie viel trinken Sie den so täglich?“, wollte der Staatsanwalt wissen. Seit einem Jahr trinke er täglich so zehn Halbe, gab der Holzkirchner an. Richter Leitner protestiert:

Wir kennen den Herrn schon länger. Das geht schon sehr viele Jahre.

Auch der Angeklagte erklärte dann, dass er schon in Therapie gewesen sei, dass es aber nichts geholfen habe. Die stationäre Maßnahme sei zu kurz gewesen und die Beratung bei der Caritas sei doch nur Gerede. Gern wolle er wieder eine stationäre Therapie beginnen. Mit seinem Hausarzt habe er schon gesprochen. Leitner wollte noch wissen, wie viel er denn auf der Geburtstagsfeier getrunken habe, wenn 10 Halbe schon der normale Konsum seien. Der Angeklagte:

Das kann ich ihnen nicht mehr sagen. Bis bei mir die Lampen ausgingen.

Ein Taxi habe ihn dann nach Hause gebracht. Der Mann zeigte in der Verhandlung erhebliche Reue. Froh sei er gewesen, dass er beim letzten Mal mit Bewährung davon gekommen sei. „Ich muss doch auch meine kranke Frau pflegen“, fuhr er fort. Aber dann sei es eben doch wieder geschehen.

Seit 1979 immer wieder verurteilt

“Wieder” war dann doch etwas untertrieben. 26 Einträge weist das Strafregister auf, beginnend 1979 mit Körperverletzung, Diebstahl, sexueller Missbrauch von Kindern, Nötigung, Widerstand gegen Beamte, immer wieder Trunkenheit im Verkehr, Aneignung von Fahrzeugen, Fahren ohne Führerschein.

Zuletzt wurde der Holzkirchner im April wegen falscher Beschuldigung von Beamten verurteilt. Er hatte damals angegeben, dass zwei Polizisten ihm mit unnötiger Gewalt den Arm auf den Rücken gedreht haben.

Das konnte widerlegt werden und der Mann wurde zu vier Monaten bei dreijähriger Bewährung verurteilt. Die Resistenz aus den Fehlern zu lernen, machte es für den Staatsanwalt schwierig, das passende Strafmaß zu fordern.

Komplexes Strafmaß

Sechs Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung und zwei Jahre ohne Führerschein hielt er für gerechtfertigt. Weder Geldstrafe noch vorhergegangene Erziehungsmaßnahmen und Freiheitsentzug hätten bisher genutzt. Er habe schon nach der letzten Strafe zum Arzt gehen müssen, wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, vor allem weil da die kranke Frau sei, die gepflegt werden müsse.

Auch Richter Leitner sah die Schuld als erwiesen an. Er berücksichtige allerdings auch den Therapiewillen des Mannes und dass er nicht aus Vorsatz gehandelt habe. Der Promillegehalt sei auch auf den Restalkohol zurückzuführen. Zudem sei der Fall zwar in der Bewährungszeit geschehen, aber die Vorverurteilung sei nicht einschlägig.

Das Urteil: fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwei Jahre Führerscheinentzug. Als Bewährungsauflagen kamen eine Strafzahlung von 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein und vor allem die Aufnahme einer stationären Therapie. Leitner:

Wenn Sie die abbrechen, gehen Sie ins Gefängnis. Wenn Sie die 1.000 Euro nicht zahlen, gehen sie ins Gefängnis und wenn Sie wieder straffällig werden, gehen Sie ins Gefängnis.

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