Die letzten elf Tage meldete das RKI für den Landkreis Miesbach eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 52 und 68. Die Inzidenz im Landkreis bewegt sich bereits seit Ende Januar stabil um die 50. Das Gesundheitsamt beobachtet, dass die britische Mutante stark zunimmt. Heute zählen wir 41 Fälle der britischen Mutante, letzte Woche waren es noch 27. Erfreulich ist aber, dass weiterhin an keiner Schule ein Coronafall aufgetreten ist”, sagt die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler.
Am Freitag wurde die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) von der Staatsregierung erlassen und regelt die inzidenzbasierten Lockerungen.
Während ab heute bayernweit unter anderem Buchhandlungen, Versicherungsbüros und Büchereien unter bestimmten Bedingungen öffnen, gelten für den Landkreis Miesbach derzeit zusätzlich die Maßgaben der Inzidenzphase über 50-100.
Was ändert sich damit für den Landkreis Miesbach?
- Die Kontaktbeschränkungen ermöglichen das Treffen von zwei Haushalten mit max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt).
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
- Individualsport maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
- An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet ab 15. März an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
- Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich die Inzidenzphase während der Schulwoche ändern sollte. Der Wert wird jeweils am Freitag der Vorwoche festgelegt und über die Presse und unter anderem unsere Website bekannt gegeben.
- In Kinderbetreuungseinrichtungen findet eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen statt.
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Frühestens ab 22. März könnte gemäß der derzeitigen Inzidenzphase 50-100 mit folgenden Lockerungen gerechnet werden:
Sollte sich die Inzidenzphase im Landkreis Miesbach ändern (Über- oder Unterschreitung des Wertes von 50 oder 100, an drei aufeinanderfolgenden Tagen), muss das amtlich bekannt gemacht werden (u.a. auf der Website des Landratsamts).
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