Datenschutz verhindert Hilfe für Bedürftige

Menschen, die im reichen Oberbayern mit der Armut kämpfen, sind von der Marktgemeinde Holzkirchen – regelmäßig zur Adventszeit – mit ein paar Euros beschenkt worden. Heuer muss diese Tradition ausfallen. In Kreuth handhabt man das anders.

Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis (links) kann den Bedürftigen seiner Marktgemeinde heuer kein Weihnachtsgeld schenken – wegen der DSGVO.

Menschen, die in der Marktgemeinde Holzkirchen von Sozialhilfe leben, müssen jeden Euro zweimal umdrehen. Deshalb hatte sich Holzkirchen eine besonders nette Geste zur Adventszeit einfallen lassen: Jeder Bedürftige bekam in der Vergangenheit ein Weihnachtsgeld von 30 Euro geschenkt.

Nur heuer müssen die Armen darauf verzichten. Die Aktion könne nicht durchgeführt werden, sagt Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis in der BR-Fernsehsendung „quer“. Warum? Wegen der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung. Bisher sei es nämlich so gewesen, dass das Landratsamt Namen und Adressen der Bedürftigen an die Verwaltung im Holzkirchner Rathaus herausgegeben hatte.

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Schuld ist die DSGVO

Weil nun aber wegen der DSGVO Bußgelder drohen, so heißt es in dem Bericht, tun sie es heuer nicht. Weshalb auch die Marktgemeinde ihre Bedürftigen nicht mehr anschreiben kann. „Wir sehen keine Möglichkeit das Datenschutzgesetz zu umgehen“, erklärt auf Nachfrage auch Ewgenia Sabransky, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Holzkirchen.

Dass der Transfer der DSGVO in die Praxis oftmals nicht gelingt, werde hier leider deutlich. „Bedauerlicherweise in diesem Fall auf Kosten von Personen, die die Hilfestellung kurz vor der Weihnachtszeit gut gebrauchen könnten“, gesteht Sabransky. „Das ist nicht nur traurig, sondern ein Eingeständnis von Versagen“, meint in dem BR-Bericht auch einer der dazu Befragten. Das sieht Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz jedoch anders:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es bereits seit 2016. Anzuwenden ist sie seit dem 25. Mai 2018. Jede Behörde hatte somit genug Zeit, sich hier vorzubereiten.

Und das habe das Landratsamt auch getan. Zur Umsetzung der EU-weiten Verordnung sei eine Dienstanweisung erarbeitet worden, so Nemitz. Darin heißt es unter Paragraf 6, dass eine Datenweitergabe rechtmäßig sei, wenn die betroffene Person ihr Einverständnis dazu erteilt.

Um aber eine solche explizite Einwilligung zu bekommen, hätte „jede Kundin und jeder Kunde aus Holzkirchen angeschrieben oder angemailt werden müssen.“ Mal abgesehen vom Verwaltungsaufwand hätte dies zu einer „Gerechtigkeitslücke“ geführt, sagt Nemitz. Da der Landkreis aus 17 Städten, Märkten und Gemeinden bestehe, hätte man auf diese Weise sicherlich nicht alle Kunden erreicht, ist der Pressesprecher überzeugt.

In der Vergangenheit hat sich das Landratsamt immer mit dem Markt Holzkirchen über die Nichtanrechnung der Weihnachtsaktion verständigt.

Das Geld aus dieser Aktion sei – entgegen mancher Zeitungsberichte – in der Vergangenheit nie auf die Leistungen nach SGB II angerechnet worden, sagt Nemitz. Zumal die Marktgemeinde wohl auch schon eine „datenschutzkonforme Lösung“ gefunden habe: „Da das Thema hochaktuell und uns sehr wichtig ist, haben wir einen gangbaren Weg gesucht, um den Bedürftigen auch weiterhin eine Hilfeleistung zukommen zu lassen“, bestätigt Sabransky.

Das bisherige Ausgabesystem werde demnach im kommenden Jahr auf ein neues Verfahren umgestellt und von der Weihnachtszeit losgelöst. „Die Zuwendung wird zukünftig über das gesamte Jahr hinweg an Personen ausgegeben, die auch im Besitz einer HolzkirchenKarte sind.“ Zudem werde es künftig keine Barauszahlung mehr geben, sondern ein Gutscheinsystem. Die Gutscheine werden in 5-Euro-Gutscheine gestückelt und können beim örtlichen Einzelhandel eingelöst werden.

Hat die DSGVO auch Einfluss auf die Tal-Gemeinden?

Auch in anderen Gemeinden werden bedürftige Mitbürger von der Gemeinde unterstützt. Unter anderem auch in Kreuth: „Wenn uns Personen bekannt sind oder werden, die der Hilfe bedürfen, dann helfen wir diesen aus einem ‘Sozialfonds’, in den zum Beispiel Spenden hineinkommen, die wir von Bürgern bekommen mit der Zweckbindung ‘für bedürftige Gemeindebürger’“, erklärt Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider auf Nachfrage. Dies beschränke sich jedoch nicht nur auf Weihnachten, sondern laufe das ganze Jahr über.

Hat Kreuth nun ähnliche Probleme mit dem Datenschutz wie Holzkirchen? Dem sei nicht so, versichert Bierschneider: „In einer kleinen Gemeinde wie Kreuth erfährt man auf unterschiedlichsten Wegen, wenn irgendwo eine Notlage besteht, sei es weil ich oder meine Mitarbeiter das irgendwo zufällig mitbekommen, oder weil ein Nachbar oder Bekannter des Betroffenen uns darauf hinweist.“ Anders als in Holzkirchen sei man in Kreuth also nicht unbedingt auf die Informationen aus dem Landratsamt angewiesen.

Insofern hat die DSGVO nicht dazu geführt, dass uns Notlagen von Bürgern nicht bekannt werden. Bei größeren Gemeinden ist es sicher schwieriger für die Gemeinde zu erfahren, wo Hilfsbedarf besteht, aber in kleinen Gemeinden wie der unsrigen ist der direkte Draht zu Bürgern in Not noch gegeben.

Und hier der quer-Bericht:

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