DB Netz AG beteuert Sicherheitsbemühungen

Ursache und Hergang des Unfalls am Bahnübergang Piesenkam sind laut Aussage der ermittelnden Beamten noch nicht geklärt. Ob die 30-jährige Frau das Unglück überleben wird, steht ebenfalls noch nicht fest.

Nun äußern sich die Verantwortlichen der DB Netz AG zu dem Vorfall. Eine schnelle Lösung können sie allerdings nicht versprechen.

So bedauert Ursula Eickhoff Unfälle wie den am Piesenkamer Übergang zwar zutiefst. Und anhand einer umfangreichen Studie, die uns vorliegt, lässt sich auch erkennen, wie intensiv die DB Netz AG sich mit dem Thema Sicherheit an Bahnübergängen beschäftigt. Ob für die Unfallstelle zwischen Warngau und Piesenkam nach diesem Unfall eine Schranke wahrscheinlicher wird, ist dagegen noch unklar.

Der Gesetzgeber lässt unbeschrankte Bahnübergänge zu. Mit teils fatalen Folgen.
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Denn die Sicherung eines Bahnübergangs hängt laut Eickhoff unter anderem von der Art der Bahnstrecke, der Geschwindigkeit des Zuges sowie der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße ab. Dies sei verbindlich in § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) festgelegt. An sogenannten Hauptbahnen ist eine technische Sicherung grundsätzlich für alle Bahnübergänge – ausgenommen sind Fuß- und Privatwege – vorgesehen.

Sicherung folgt Gesetz und Gegebenheiten vor Ort

Alle technisch nicht gesicherten Bahnübergänge werden – wie bereits berichtet – routinemäßig in Augenschein genommen. Und zwar dreimal pro Jahr. Die technisch gesicherten würden zweimal jährlich einer strengen Inspektion unterliegen. Hierbei treffen sich Verantwortliche wie Gemeindevertreter, Polizei und das Landratsamt.

Neben den Anlagen der Bahn wird auch die Beschilderung auf der Straße überprüft. Von den derzeit 19.173 Bahnübergängen der Deutschen Bahn sind mehr als die Hälfte technisch gesichert – circa 25 Prozent mit Schranken, rund 65 Prozent mit Halbschranken und 10 Prozent mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen.

Gemeinsam vereinbaren und bezahlen

Wie uns Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber bereits am Montag berichtete, wäre die Gemeinde bereit gewesen, sich mit einem Drittel an den Kosten für eine Schranke bei dem ebenfalls durch einen tragischen Unglück bekanntgewordenen Bahnübergang Thann zu beteiligen.

Er bezifferte die Summe für die Einrichtung einer Schranke auf 600.000 Euro. Sprecherin Eickhoff bestätigt die Summe. „Genauer gesagt zwischen 500.000 und 600.000 Euro.“ Da Bahnübergänge sowohl Straße als auch Schiene berühren, besteht die DB Netz AG auf eine Kostenverteilung auf mehrere Schultern. Sie sieht die Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe.

Soll beispielsweise ein Bahnübergang neu eingerichtet oder Änderungen an bestehenden Anlagen vorgenommen werden, müssen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger – also der Eigentümer der Straße – dies vereinbaren. Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber in § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor, dass die Kreuzungspartner die Kosten für Maßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an Bahnübergängen erforderlich sind, zu je einem Drittel tragen müssen.

„90 Prozent der Unfälle hätten vermieden werden können“

Dass sich im Jahr 2011 an den bundesweit 19.173 Bahnübergängen im DB-Netz 202 Unfälle ereignet haben – jeder vierte davon mit tödlichem Ausgang – bereitet nicht nur der Deutschen Bahn Sorgen. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich für das Jahr 2012 ab. Dabei hätten die Kollisionen an den Kreuzungen von Straße und Schiene in über 90 Prozent der Fälle durch richtiges Verhalten der Fahrzeuglenker und Fußgänger vermieden werden können.

Vielen ist die Bedeutung des Andreaskreuzes nicht bekannt

Ein Großteil der Verkehrsteilnehmer kenne die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen nicht richtig. Das belegen verschiedene Umfragen, wie etwa eine im Auftrag der Deutschen Bahn AG durchgeführte infas-Studie. 2.500 Bundesbürger wurden hier um ihre Einschätzung zur Sicherheit an Bahnübergängen gebeten – mit teils erschreckenden Resultaten.

So stimmte etwa fast ein Viertel der Befragten zu, dass ein rotes Blinken am Bahnübergang dem Gelb der Ampel entspricht und ein Anhalten demnach nicht erforderlich sei. Eine Einschätzung, die fatale Folgen haben kann.

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