Deal für Bierschneider, Rzehak und Co.

Während im Verfahren rund um die Sparkassenaffäre gegen Bromme und Co. die Revision läuft, kommen sechs beschuldigte Ex-Verwaltungsräte aufgrund eines Deals glimpflich davon. Darunter auch Landrat Wolfgang Rzehak und Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider.

Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und Landrat Wolfgang Rzehak als Beschuldigte kommen glimpflich davon.

In der Sparkassen-Affäre wird es keinen Prozess gegen Landrat Wolfgang Rzehak, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und vier weitere Ex-Verwaltungsräte geben. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München II ihre Anklage gegen die sechs ehemaligen Verwaltungsräte der Kreissparkasse bereits im Mai dieses Jahres zurückgenommen. Ihnen wurde vorgeworfen, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein – etwa was die von der Sparkasse bezahlte Renovierung des Landratsamts oder die Verwaltungsratsfahrten nach Wien und Stubai betrifft.

Im Juli 2019 deutete sich dann ein Deal für Rzehak, Bierschneider und Co. an. Wie der Merkur berichtet, wurde dieser nun vom Amtsgericht München besiegelt. Die sechs Ex-Verwaltungsräte kommen mit Verwarnungen unter Strafvorbehalt davon. Lassen sich die ehemaligen Verwaltungsräte also innerhalb eines Jahres nichts zu Schulden kommen, müssen sie die festgesetzten 150 Tagessätze nicht bezahlen.

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Rzehak, Bierschneider und Co. kommen mit Verwarnung davon

Die Einigung zwischen den Anwälten der Verwaltungsräte und der Staatsanwaltschaft München II beinhaltet zusätzlich jeweils eine Zahlung an eine soziale Einrichtung, laut Amtsgericht an „Ärzte ohne Grenzen“. Über die Höhe der Geldauflagen gibt es keine Informationen. Laut Merkur bewegen sie sich im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Vermutlich aber das wichtigste an dieser Einigung: Die Ex-Verwaltungsräte sind somit nicht vorbestraft.

Während im Verfahren rund um die Sparkassenaffäre gegen Bromme und Co. die Revision läuft, zeigt sich Kreuths Bürgermeister Bierschneider erleichtert über die Einigung mit der Staatsanwaltschaft. Die Affäre ist für die Ex-Verwaltungsräte somit zumindest auf juristischer Ebene ausgestanden. „Das war schon sehr belastend“, so Bierschneider. Er bedauere zutiefst, welch „verheerendes Bild“ der Landkreis in der Affäre abgegeben habe. „Wir hätten deutlich härter durchgreifen müssen“, gibt Landrat Rzehak rückblickend zu. Mit der Verwarnung „kann man leben – auch als Politiker“.

Ursprünglicher Artikel vom 27. Juli 2019 mit der Überschrift: „Steht der Deal für Bierschneider, Rzehak und Co.?“

Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München II ihre Anklage gegen die sechs Verwaltungsräte der Kreissparkasse im Mai diesen Jahres zurückgenommen. Sie machte ihnen zum Vorwurf, das Treiben von Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl nicht gestoppt und selbst „Vorteile“ daraus gezogen zu haben.

Mit dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft müssten die Beschuldigten – darunter der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider und Landrat Wolfgang Rzehak – nun nur noch mit Strafbefehlen über 150 Tagessätzen rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Damit wären sie nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft könnte aber noch Geldauflagen gegen sie verhängen, beispielsweise an eine gemeinnützige Einrichtung oder einen Verein. Dieser ausgehandelte Deal liegt jetzt bei Gericht.

So ist nach Informationen des Merkur das Verfahren vor zwei Tagen beim Münchner Amtsgericht eingegangen. Die Richter müssen dort entscheiden, ob es in der Miesbacher Amigoaffäre zu einem weiteren Prozess kommt oder nicht. Nun sollen erstmal die Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Wie es konkret weitergeht mit dem Deal für Rzehak, Bierschneider und Co. ist daher noch völlig offen. In diesem Jahr dürfte es daher zu keiner Entscheidung kommen.

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