Von Dezember bis Juli
Dem Raufußhuhn zuliebe: Betretungsverbot im Rotwandgebiet

Ab Anfang Dezember gilt wieder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot. Damit sollen unter anderem Birk- und Auerhühner geschützt werden.

Der Gipfel der Rotwand. / Foto: Redaktion

Ab dem 1. Dezember 2024 gilt im Rotwandgebiet ein zeitlich befristetes Betretungsverbot. Das Landratsamt Miesbach hat ein 320 Hektar großes Wildschutzgebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid ausgewiesen. Diese Maßnahme schützt bedrohte Vogelarten, die in diesem Gebiet überwintern und brüten, schreibt die Pressestelle in einer Meldung. Störungen durch Wanderer und Tourengeherinnen sind bis zum 14. Juli 2025 zu vermeiden. Ausnahmen gelten für die Wanderwege am Jägerkamp ab April und an der Maroldschneid ab Mitte Juni.

Das Rotwandgebiet zählt zu den letzten Rückzugsräumen für das Birkhuhn und das in der Waldstufe vorkommende Auerhuhn, beide stehen auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Die steigende Besucherzahlen gefährden ihren Lebensraum zunehmend. „Dies führt etwa dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen und ihren Nachwuchs aufziehen können“, erklärt Florian Bossert, Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge.

Vertreter des Landratsamts, des Deutschen Alpenvereins, der Bergwacht, der Regionalentwicklung Oberland und des Forstbetriebs Schliersee haben sich über zwei Jahre mit Landwirten, Touristikerinnen und Umweltverbänden über das Vertretungsverbot ausgetauscht und sich letztendlich für ein Betretungs- und Befahrungsverbot von Dezember bis Juli ausgesprochen. „Dabei wurde sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere, in diesem Fall der Birkhühner, und dem verständlichen Wunsch der Erholungssuchenden nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen“, sagt Josef Faas, Teamleiter vom fachlichen Naturschutz.

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Im Jahr 2021 wies das Landratsamt das Wildschutzgebiet unter Vorgaben der unteren Jagd- und Naturschutzbehörde aus und erließ das Betretungs- und Befahrungsverbot. Bei Verstößen verhängen die Behörden konsequent Bußgelder.

Intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet die Verordnung. Die Naturschutz-Ranger des Landkreises, Alexander Römer und Andreas Köpferl, sowie die zuständigen Gebietsbetreuerinnen wollen Erholungssuchende auch persönlich ansprechen. Sie erhalten Unterstützung von den Naturschutzwächtern Matthias Robl, Verena Dargatz und Holger Cecco-Stark. Zudem informieren Ranger der Regionalentwicklung Oberland über das Betretungsverbot bis zum 14. Juli 2025.

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