Der gelbe Stall von Rottach-Egern: Farbe bekennen in mehreren Akten

Der Stall ist gelb-braun und darf das erstmal auch bleiben

Der Freilauf-Stall von Stefan Berghammer ist gelb-braun. Eigentlich darf er das aber gar nicht sein, sondern nur braun. Da das mit der Farberkennung ja meistens nicht so einfach ist und Farben auch mal Nachdunkeln, läuft seit Monaten ein Streit in Rottach-Egern, der sich von Ortsplanungsausschuss über Gemeinderat und wieder zurück zieht. Jetzt hat man in Rottach einen Grundsatzentschluß gefasst, der dem Landwirt die geforderten zwei Jahre Zeit zum Nachdunkeln gibt.

Dabei hatte der Streit bereits letztes Jahr begonnen. Als der Landwirt seinen neuen Freilaufstall – den ersten seiner Art im Tegernseer Tal – mit der strittigen Farbe bestrich, gingen seinen Gegner auf die Barrikaden. Zwar gab es schon im Vorfeld Ärger über den geplanten Stall. Doch Berghammer setzte sich mit seinem Neubau durch. Alles lief baurechtlich einigermaßen unbedenklich, bis die Farbe auf die Bretter kam.

Und mit dieser fing auch die Ungewissheit in den Gremien der Gemeinde an. Ist die Farbe nach den Richtlinien zulässig? Haben wir überhaupt klare Farbtonregelungen in unseren Richtlinien? Und dunkelt das tatsächlich nach?

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Wer verklagt hier eigentlich wen?

Im März schaltete sich dann auch noch das Landratsamt ein und forderte Berghammer dazu auf, die Farbe des Gebäudes der Gemeindesatzung entsprechend anzupassen. Falls dies bis zum 10.05. nicht erfolgen würde, hätte der Landwirt mit einem Zwangsgeld von 2.000 Euro belegt werden können. Aus dem Grund stellte Stefan Berghammer einen Antrag zur grundsätzlichen Klärung des Sachverhaltes im Rottacher Gemeinderat.

In einer Stellungnahme, die der Bauamtsleiter Walter Hübsch vortrug, stellte der verantwortliche Farbenhersteller nun fest, dass aus der aktuellen Farbe “Birnbaum” innerhalb von zwei Jahren ein Mittelbraun wird. Einer erneuten Grundsatzdiskussion wollte Bürgermeister Hafner daraufhin keinen Platz mehr einräumen.

Auch wenn für einige Räte der Tonfall des Schreibens gerade in Bezug auf die unterschwelligen Klageandrohungen nicht akzeptabel war. Und auch vor der Gefahr von Präzedenzfällen und einem Verlust der Glaubwürdigkeit des Gremiuns gewarnt wurde, entschied sich die Mehrheit mit 11:7 Stimmen dazu dem Antrag des Landwirtes zu folgen. Die nächsten zwei Jahre hat Berghammer damit eine gewisse Rechtssicherheit, was die Farbe betrifft.

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