„Ich wünsche mir, dass sich unser neuer Landrat unserer Anliegen annimmt und sich für seine Bürger einsetzt“, sagt Lorenz Hilgenrainer, erster Vorsitzender des Vereins der Wasserschutzzonengeschädigten Thalham, Miesbach und Darching. Bei der Regierung von Oberbayern lägen nach wie vor ein Gutachten und ein Antrag auf Aufhebung der ausgewiesenen Wasserschutzzone im Gemeindebereich Valley.
Diese Schutzzone wurde im Jahr 2000 vom damaligen Landrat Norbert Kerkel per Unterschrift „abgesegnet“ und betrifft die Gemeindebezirke Ober- und Mitterdarching und das südliche Unterdarching. Zirka 800 Bewohner und Grundstückseigentümer sind davon betroffen.
Zwangsräumung wegen des Wassers
Die Auseinandersetzung mit den nördlichen Landkreisbewohnern und den Stadtwerken (SWM) der Landeshauptstadt haben eine lange Geschichte. Schon in den 1860er Jahren kaufte die Stadt gezielt wasserführende Grundstücke am und auf dem Taubenberg auf und riss die vorhandenen stattlichen Bauernhöfe ab. Hundert Jahre später wird der Ort Unterthalham zwangsgeräumt und die Gebäude ebenfalls abgerissen.
In dieser Zeit wurde der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten in Thalham gegründet. „Dreh-und Angelpunkt war und ist, ob die Münchner Stadtwerke überhaupt das Wasser nehmen dürfen“, sagt Lorenz Hilgenrainer. Die Stadtwerke München GmbH beruft sich auf das Wasserhaushaltsgesetz von 1852. Darin wird einem Grundbesitzer das Wasser zugesprochen, das unter seiner Liegenschaft liegt. „Im MühltaI und Gotzing wurde gegraben, ohne dass ihnen der Grund gehört hat“, moniert Hilgenrainer.
Während Landrat Kerkel mit seiner Unterschrift Fakten für eine Wasserschutzzone schaffte, agierte sein Amtsnachfolger Jakob Kreidl eher „als Neutrum“.
Wenn ich mich beklagen darf, dann über die nicht eingetretene Hilfe von Seiten des Landrats.
Lorenz Hilgenrainer erinnert sich an das Vorsprechen, das im Landratsamt vor fast neun Jahren stattgefunden hat: „Die haben die Verantwortung einfach nach München weitergeschoben.“
Das Landratsamt stahl sich aus der Verantwortung
Für die Bürger der Gemeinde bedeutet das Leben in der Wasserschutzzone, stringenten Kontrollen ausgesetzt zu sein. Beispielsweise muss jeder Bauantrag den Münchner Stadtwerken vorgelegt werden. Wenn bauliche Maßnahmen überhaupt genehmigt werden, dann nur mit vielen teuren Auflagen. Bäuerliche Anlagen wie Silos und Güllegruben werden kaum geduldet.
Sport- und Festveranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtwerke GmbH. Landwirte dürfen nur noch Laufställe mit maximal 40 Kühen planen. „Das ist völlig unrentabel. Unter 60 baut keiner mehr“, weiß Hilgenrainer, der selbst lange Zeit Landwirt gewesen ist. Das alles seien Schikanen. Wenn nichts mehr gebaut werden darf, bedeute das Rückschritt.
Der Kampf der betroffenen Valleyer geht weiter. 2001 haben sie sich mit einer Kontrollklage gegen die Wasserschutzzone Gehör verschafft. „Leider erfolglos“, kommentiert der Gemeinderat der Valleyer Liste den Vorstoß. Zwei Jahre später schrieb der Verein einen Brief an den Oberbürgermeister von München, Christian Ude, um auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Bei jeder Klage eines Betroffenen ist der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten beratend dabei. Lob findet der Vereinsvorsitzende für seine Kollegen im Valleyer Gemeinderat: “Viele haben die Tragweite erkannt. Es geht um die Zukunft.”
Doch solange die Rechtsfrage nicht eindeutig geklärt ist, wird die Auseinandersetzung mit München weitergehen.
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