Fast täglich gibt es Neuigkeiten über den erst kürzlich eröffneten „Oberland Pferdepark“ in Hartpenning. In den vergangenen Wochen hatte der Betreiber Egon Kaiser immer wieder Ärger mit den Behörden. Das Hauptproblem waren nicht erfüllte Auflagen bezüglich des Parkplatzes und der Gastronomie.
Erst letzte Woche bestätigte der Pressesprecher des Landratsamts Miesbach, Gerhard Brandl, dass trotz Eröffnung am 12. August immer noch nicht alle Forderungen der Behörden erfüllt wurden. Welche genau das sind, wollte das Landratsamt jedoch nicht preisgeben. Man habe einen Brief an Kaiser versendet und wolle nicht, dass der Betreiber das über die Presse erfahre, so Brandl am vergangenen Freitag.
Auf Nachfrage bekundet Kaiser heute jedoch, dass er nach wie vor noch kein Schreiben vom Landratsamt erhalten habe. Dagegen äußert sich Gerhard Brandl zu den geforderten Auflagen:
Die Nutzung eines Kassenhäuschens ist nicht gestattet. Des Weiteren müssen alle großen Spielgeräte sowie die Hüpfburg zurück gebaut werden und auch der Parkplatz muss komplett weg.
All diese Punkte würden nicht zu der vereinbarten “kleinen Anlage” passen, auf der Kinder spielerisch ans Pferd herangeführt werden, sondern den Eindruck eines großen Freizeitparks verstärken. Laut Brandl hat das Landratsamt dem Betreiber Egon Kaiser drei Wochen Zeit gegeben diese Auflagen zu erfüllen.
Zwangsgeld droht
Doch Kaiser versteht die ganze Aufregung nach wie vor nicht und ist sich keiner Schuld bewusst. Sein Ziel sei es immer gewesen neben der Pferdezucht und der Pension – die Haupteinnahmequellen des Parks – mit Reitkursen, Kutschfahrten und Reitpädagogen Kinder spielerisch an das Pferd heranzuführen: „Wir versuchen hier etwas Tolles aufzubauen.“ Das Landratsamt habe ihm nach den ersten Gesprächen bis Ende des Jahres Zeit gegeben, alle Auflagen zu erfüllen. Brandl erklärt:
Das ist richtig. Wir haben ausgemacht, wenn Kaiser alle Auflagen einhält, hat er bis Ende des Jahres Zeit diese umzusetzen. Doch da der Betreiber die Abmachung nicht eingehalten hat, hat die Behörde nun eine Frist von drei Wochen schriftlich festgesetzt.
Werden die Auflagen in diesem Zeitraum nicht erfüllt, droht laut Brandl ein Bescheid über ein Zwangsgeld oder das Landratsamt baut auf Kosten von Kaiser Parkplatz und alle anderen beanstandeten Sachen wieder zurück.
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