„Der Schuppen muss weg“

Einen ganzen Stab an Behördenvertretern beschäftigte ein Wiesseer Stadl am gestrigen Mittwoch. Seit 2011 zieht sich die Angelegenheit hin. Darf der Stadl des Sperrhofbauern Josef Höß nun bleiben oder nicht?

Laut Landratsamt sollte das Bauwerk weichen. Dem war Höß jedoch nicht nachgekommen. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht. Gestern fiel die Entscheidung.

Nach langem hin und her muss der Stadl von Josef Höß jetzt entgültig weg
Nach langem Hin und Her muss der Stadl von Josef Höß jetzt entgültig weg.

Eine Gruppe von fast zwanzig Personen traf sich am gestrigen Mittwochnachmittag am Wiesseer Sperrhof zur mündlichen Verhandlung wegen eines Stadls: Vertreter des Verwaltungsgerichts, des Landratsamts Miesbach, des Landwirtschaftsamts, der Gemeinde Bad Wiessee und nicht zuletzt Sperrhofbauer Josef Höß selbst mit Anwalt und Familie.

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Drei Jahre Stadl ohne Erlaubnis

„Er steht – der Stadl!“, stellte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl zu Beginn unmissverständlich fest. Der im Jahr 2011 errichtete Schuppen ist das Objekt, um das es an diesem Tag gehen sollte. Wie wir berichteten, hatte das Landratsamt schon vor Baubeginn einen Baustopp verhängt. Obwohl das Amt es für unnötig hielt, wollte Landwirt Josef Höß das Gebäude als Vieh-Unterstand nutzen. Er baute weiter und zog gegen den Stopp vor das Bayerische Verwaltungsgericht. Dieses wies zwar im April 2012 die Klage ab, ließ den Stadl aber stehen.

Höß hatte während des Gerichtstermins einen neuen Verwendungszweck – Brennholzlager – angegeben und damit Zeit gewonnen. Jetzt musste geprüft werden, ob die neue Nutzungsweise eine landwirtschaftliche Notwendigkeit darstellt. Im August 2013 kam dann das Gutachten, das belegte, dass der Stadl für den Zweck der Holzlagerung nicht erforderlich ist. Der Anordnung des Landratsamts, den Stadl zu beseitigen, kam Eigentümer Höß erneut nicht nach. Seine Klage zog den Vor-Ort-Termin von gestern nach sich.

Höß will sich vergrößern

Es regnete in Strömen, was dem Tatendrang der Vorsitzenden Richterin Cornelia Dürig-Friedl keinen Abbruch leisten konnte. Gemeinsam mit der Gruppe wurde der komplette Hof besichtigt. Dieser beherbergt neben dem Haupt- und Nebengebäude einen Stall, eine Futterstelle sowie fünf Garagen, von denen drei vermietet sind.

„Sie brauchen zwei Gebäude und einen Stall?“, fragte die Richterin ungläubig, ließ sich jedoch vom Landwirt über dessen Pläne belehren. Der Querbau sei nicht nutzbar. Die Durchfahrt brauche er als Abstellraum für seine Traktoren. Der Schafstall sei zu klein, da bekomme er Schwierigkeiten mit dem Tierschutz. 20 Rinder, 30 Schafe sowie 20 Hühner leben derzeit auf dem Anwesen. Die Anzahl der Hühner will der Bauer demnächst auf 200 erhöhen.

Darf der Stadl stehenbleiben? Richterin Cornelia Dürig-Freidl beim Augenschein
Darf der Stadl stehen bleiben? Richterin Cornelia Dürig-Friedl beim Augenschein mit weiteren Behörden-Vertretern.

Geplant seien für die Zukunft ein Laufstall, eine Direktvermarktung sowie die Errichtung einer Hackschnitzelheizung samt Lagerraum und einer Wohnung für den Hofnachfolger – teils seien die Pläne schon bei den Behörden. All das brauche Platz, so der Sperrhofbauer, der damit offensichtlich auf die Berechtigung anspielte, dass er den zusätzlichen Raum des zu beseitigenden Stadls brauche.

Ein vernünftiger Landwirt braucht ein einziges Gebäude.

So beurteilte Rüdiger Obermaier vom Landwirtschaftsamt die Ausführungen des Landwirts. Seiner Meinung nach sei es unwirtschaftlich, einen alten Stall in einen Laufstall umzufunktionieren.

Urteil der Richterin eindeutig

Die Ausführungen von Höß, er wolle den Stadl nun dazu nutzen, nicht mehr Scheitholz, sondern Hackschnitzel darin zu lagern, quittierte er ebenfalls mit Ablehnung. „Ich wundere mich ganz enorm. Dieses ständige Drehen ist nicht nachvollziehbar.“ „Die Welt dreht sich“, so die Antwort von Josef Höß. „Nicht in der Landwirtschaft“, daraufhin der Konter von Richterin Dürig-Friedl. Das Ergebnis des Augenscheintermins war nach den vorangegangenen Wortwechseln nachvollziehbar:

Der Schuppen muss weg!

Die Richterin verkündete und begründete: „Nach all dem, was Sie erzählen, braucht es ihn nicht.“ Ein Stall, fünf Garagen und ein zweiter, offener Schuppen seien vorhanden. Wenn er etwas brauche, dann wäre es etwas anderes, nämlich ein Konzept, das er ja teils bereits beantragt hätte. Mit dem Motto: „Ich stelle was hin, wo Platz ist, und dann stelle ich was rein“, sei es nicht getan. Die vom Anwalt des Landwirts eingelegten Beweisanträge lehnte die Richterin nach einer kurzen Beratung ab.

Es war eine lange Geschichte rund um den Wiesseer Stadl. Ob sie letztendlich nun zu Ende ist, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Legt der Kläger keine Berufung ein, dann muss der Stadl innerhalb von zwölf Wochen nach Bestandskraft des Urteils entfernt sein.

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