Der Schwarzbau muss weg

Ein Großaufgebot an Beamten, Anwälten und eine Richterin für eine zwei auf drei Meter große Hütte im Wald. Dabei ist der Verschlag oberhalb von Tegernsee ein Schwarzbau, so wie es ihn im Tal wahrscheinlich hundertfach gibt. Doch was macht man mit einem “Laubenstadl”, der trotz allem einer Genehmigung bedarf?

Diese kleine Hütte muss der Eigentümer wieder abreißen und stattdessen eine Holzkiste aufstellen
Diese kleine Hütte muss der Eigentümer wieder abreißen und stattdessen eine Holzkiste aufstellen / Archivbild

Es ging um einen einfachen Verschlag in einem Waldstück oberhalb des Höhenwegs in Tegernsee. Drei Meter lang, zwei Meter breit mit einer Innenhöhe von 1,60 Metern und einer Tür mit nur 80 Zentimeter Höhe. Eine Art Laubenstadl wie es ihn im Tegernseer Tal wohl hundertfach gibt. Seit 100 Jahren soll der Unterstand für die Lagerung von Werkzeug schon bestehen, so der Eigentümer.

Im Laufe der Jahre sei dann das Dach eingestürzt. Das habe er vor einiger Zeit erneuert. Und das war wohl der Fehler, denn das Landratsamt ist so auf den Bau aufmerksam geworden der, wie sich dann herausstellte, einst ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Weil sich der Eigentümer allerdings ungerecht behandelt fühlte, klagte er gegen den Freistaat Bayern.

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Spritkiste ist erlaubt

Am Mittwochnachmittag kam es zum Vor-Ort-Termin des Münchner Verwaltungsgericht, das eigenes an den Tegernsee gereist war. Doch statt der 30 Minütige Wanderung zur Hütte hinauf, wurde entschieden den Augenschein in Form von Bildern durchzuführen. “Ein Gerichtsurteil zu sprechen und nicht einmal Vorort zu sein, obwohl eine Sitzungsladung seit über vier Wochen bekannt ist, verstehe ich immer noch nicht”, meinte der Eigentümer dazu. Richterin Cornelia Dürig-Friedl war sich jedoch von Anfang an sicher:

Das können wir nicht genehmigen.

Die Hütte liege im Außenbereich und da brauche man in jedem Fall eine Genehmigung, sonst schaffe man einen Bezugsfall. Eine Genehmigung zu bekommen sei hier nur möglich, wenn ein Forstbetrieb bestehe und das sei nicht der Fall.

Auch Dürig-Friedl war sich bei der Verhandlung bewusst, dass es diese Hütten ohne Genehmigung natürlich in Massen gibt. „Aber wenn man Aufgegriffen wird, wird sie weggemacht“, so die Richterin. Da man aber vom Höhenweg aus noch rund 15 Minuten zu Fuß einen steilen Hang nach oben muss, sei es für den Besitzer schwer jedes Mal das gesamt Werkzeug nach oben zu tragen. Man einigte sich deshalb auf eine sogenannte Spritkiste mit Schloss, die ein Meter hoch, ein Meter breit und 1,50 Meter lang sein darf.

“Wo bleibt da die Gerechtigkeit?”

Eine Baugenehmigung sei hier nicht erforderlich. Der Besitzer hat jetzt vier Wochen Zeit die Hütte zu entfernen, dann soll eine Baukontrolle folgen. „Wenn dann eine Hütte und eine Kiste steht, dann kommt jeden Tag einer zur Kontrolle“, scherzte die Richterin zum Abschluss. Die Kosten in Höhe von 1.000 Euro hat der Kläger zu tragen.

Trotzdem bleibt das Unverständnis für die Entscheidung. “Bei der Bautätigkeit am Tegernsee, wo immer mehr neue Tiefgaragen im Hochwasserbereich ohne Probleme genehmigt werden, versteht man die Welt nicht. Ich will nur den Schutzwald oberhalb der Villenbebauung am Leeberg erhalten. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit”, so der Tegernseer abschließend.

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