Leserkommentar von Jörg Zimmermann:
Durch große Abstandsflächen, deutlich größer als die in der Bayerischen Bauordnung vorgeschriebenen und Begrenzungen der Bebauung in der Höhe, wird ein Maß erreicht, das für den vernünftigen Betrachter zeitgemäß ist. Es kann doch nicht angehen, daß heute noch verfochten wird, daß auf einem Grundstück von 3.000 bis 4.000 m² nur zwei Personen leben dürfen. Dies der lieben Natur willen.
Auch der Natur muß in einem vernünftigen Maße in den Dienst der Menschheit gestellt werden, insbesondere in Kerngebieten. Hier ist auch der Druck des Bevölkerungszuwachses einzubeziehen. Auch dieser Druck schwappt die Menschen aus ganz Deutschland zu uns, die eben einen sicheren Lebensraum suchen.
Die Leistung der Bürgermeister ist anzuerkennen
Es wäre an der Zeit, den Gemeinden und auch den Bürgermeistern für Ihre Leistungen ein Kompliment zu machen. Denn Sie haben ja den Grad zwischen einem gesetzlich verbrieften, im Grundgesetz festgehaltenen Bebauungsrecht der Grundstücke mit einer planerischen ortsfreundlichen Gestaltung zu verbinden.
Polemik wie „das letzte Tafelsilber zu verhökern“ hilft hier niemanden. Wir sollten doch mit Maß und Vernunft die Dinge betrachten. Auch eine Vermischung von einem gastronomischen Projekt mit der Bebauung in Rottach-Egern kann man einfach nicht als sachdienlich und vernünftig betrachten. Die Leistung der Gemeinden und Bürgermeister ist anzuerkennen!
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