Die Deals mit den Stegen am See

Tegernsee hat sich den Traum vom eigenen Seesteg bereits erfüllt. Auch Rottach plant einen Steg, nicht zum Flanieren, sondern als Liegefläche für das See- und Warmbad. Die Umsetzung ist problematisch.

Rottach fehlen Ausgleichsflächen für das Projekt, die den Naturverbrauch ausgleichen sollen. Diese fehlten auch beim Stegbau in Tegernsee. Die Lösung damals: Die Stadt hat sich freigekauft.

 Hier sollte ein Liegesteg für Badegäste entstehen - scheitern könnte das Projekt jedoch an fehlenden Ausgleichsflächen.
Hier sollte ein Liegesteg für Badegäste entstehen – scheitern könnte das Projekt jedoch an fehlenden Ausgleichsflächen.

Zwei Gemeinden, zweimal der Traum von der eigenen Steganlage, zwei verschiedene Genehmigungslagen. Tegernsee bekam im Juli 2010 die Genehmigung des Landratsamtes für den Bau einer Steganlage zwischen der August-Macke-Anlage und der Länd. Allerdings verbunden mit der Auflage, eine ökologische Ausgleichsfläche von 2.000 Quadratmetern nachzuweisen.

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Da damals aber nachweislich keine solche Ausgleichsfläche zur Verfügung stand, konnte Tegernsee eine Ersatzgeldzahlung von 28.000 Euro leisten, wie Gabriele Dorby, Sprecherin im Landratsamt erklärt:

Die Stadt Tegernsee hat schriftlich versichert, dass im Stadtgebiet keine ausreichend große Ausgleichsfläche zur Verfügung steht. Zusammen mit zwei anderen Gemeinden wurde auch der Ankauf einer Fläche außerhalb des Stadtgebiets geprüft. Nach den Ausführungen der Stadt waren die für den Grundstückserwerb und die Pflege anfallenden Kosten unverhältnismäßig, zumal kein weiterer Bedarf an Ausgleichsflächen absehbar war.

Gegen Zahlung der Ersatzgeldleistung stand dem Bau des Stegs in Tegernsee damit, zumindest aus Sicht des Landratsamtes, nichts mehr im Wege. Die Zahlung solcher Ausgleichsgelder ist ein normaler Vorgang im Baurecht, wenn keine “Realkompensation” möglich ist, wie es im Beamtendeutsch heißt.

In der Praxis bedeutet das: Eigentlich sollen Eingriffe in die Natur mit anderen ökologischen Flächen kompensiert werden. Ist das nicht möglich, kann sich eine Gemeinde aus dieser Verpflichtung finanziell auslösen. Soweit zum Steg in Tegernsee.

Rottach kommt nicht so leicht davon

In Rottach stellt sich die Lage aktuell etwas anders dar. Am Ufer des See- und Warmbades soll in Rottach-Egern ein Bade- und Liegesteg entstehen. Dafür müsste Rottach aber, genau wie es von Tegernsee gefordert war, Ausgleichsflächen vorweisen, die den Eingriff in den See an anderer Stelle ausgleichen. In diesem Fall wären es 1.470 Quadratmeter. Bislang waren keine Flächen zu finden. Trotzdem scheint auch für den Rottacher Steg-Plan eine Ersatzgeldzahlung möglich zu sein, wie das Landratsamt bestätigt:

Die Gemeinde Rottach-Egern müsste eine ökologische Ausgleichsfläche nachweisen. Wenn dies nachweislich nicht möglich ist, wäre eine Ersatzgeldzahlung zu leisten, die sich an der Flächengröße der notwendigen Ausgleichsfläche bemisst.

Dass es vorerst noch nicht soweit ist, liege laut Bauamtsleiter Walter Hübsch an der Art des laufenden Verfahrens. “Für das Vorhaben der Gemeinde muss erst der Flächennutzungsplan geändert werden”, erklärte Hübsch auf Nachfrage. Das sei für den Steg in Tegernsee nicht nötig gewesen.

In Rottach soll nämlich nicht ein “normaler” Fußgängersteg am Uferrand entstehen, sondern eine große Holzterrasse mit Sitzgruppen und Sonnenschirmen. So sehen jedenfalls die ersten Pläne des beauftragten Architekten Andreas Erlacher aus. Um jetzt diese Nutzungsänderung zu beantragen, müssen aber erst die benötigten Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.

Derzeit sucht Rottach noch nach ökologischen Flächen. Wie das Landratsamt bestätigt, habe es mit dem Bauamtsleiter der Gemeinde Rottach-Egern, Herrn Hübsch, zwischenzeitlich, am 6. März, einen Ortstermin gegeben, bei dem eine mögliche Ausgleichsfläche besichtigt wurde. Die fachliche Eignung wurde vom Landratsamt vor Ort anerkannt. Ob es am Ende zu einer geeigneten Fläche oder zu Geldzahlungen kommt, konnte man uns zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen.

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