Die Mauer wird gebaut

Für Aufregung bei den Anwohnern sorgt die Genehmigung eines Bauantrags für die Tegernseer Olaf-Gulbransson-Straße. Die Stadt dagegen scheint die Problematik der Anlieger gar nicht zu sehen.

Diese Mauer soll höher werden – ein Anlieger findet das nicht so toll

Eine Grundstückseigentümerin hatte die Erhöhung ihrer Grundstücksmauer um 70 cm bei der Stadt Tegernsee beantragt. Der Antrag wurde genehmigt. Zusätzlich soll die Mauer noch begrünt werden.

Der Beschluss des Bauausschuss hierzu lautete: „Aus optischen Gründen wird empfohlen, die Erhöhung der Mauer nicht nur senkrecht nach oben zu verlängern, sondern bergwärts geneigt auszuführen. Die Gesamthöhe der zukünftigen Mauer inklusive Absturzsicherung (Zaun oder Bepflanzung) darf drei Meter nicht überschreiten.“

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Anwohner sind empört

Doch schon jetzt ist es an der Stelle eng. Die Straße hat teilweise nur einen Durchmesser von gut 4,50 Meter. Gerade mit den aktuellen Schneemassen kommen selbst Fußgänger und Autos kaum aneinander vorbei. Die Stelle, an der die zu erhöhende Mauer angrenzt, ist eine der schmalsten Stellen.

Verstärkt wird die Problematik noch durch das Hotel Westerhof, das sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks befindet. Nicht nur Gäste reisen an und ab, auch der Lieferverkehr muss regelmäßig zum Hotel. Ob die mit der erhöhten Mauer noch gefahrlos passieren können? Ein Anwohner beschwert sich:

Warum die Mauer nicht zwei Meter nach hinten versetzt gebaut werden muss, das ist ein Skandal. Alle neuen Mauern müssen mit Abstand gebaut werden. Aber diese darf auf der Grundstückskante bleiben. Egal, ob dadurch die Straße verengt wird, oder nicht.

Der Tegernseer dürfte mit seiner Beschwerde allerdings wenig Erfolg haben. Die Leiterin des Bauamtes, Bettina Koch, erklärt auf Anfrage der Tegernseer Stimme: „Die Aussage, dass die Mauer zwei Meter bergwärts versetzt werden müsste, stimmt nicht. Auch Grundstückszäune, Hecken und ähnliches dürfen auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden.” Der Engpass wäre daher, so Koch abschließend, auch mit anderen Grundstückseinfriedungen gegeben.

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