Disco-Schläger zu Haft verurteilt

Ein 33-jähriger Gmunder schlug brutal auf einen Diskotheken-Besucher ein, sodass dieser ins Krankenhaus musste. Dafür wurde der 33-Jährige nun vom Miesbacher Amtsgericht verurteilt. Der Angeklagte hatte bereits zahlreiche Vorstrafen – darunter einen Mord.

Der Angeklagte Gmunder wurde vor dem Amtsgericht Miesbach wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.
Der Angeklagte Gmunder wurde vor dem Amtsgericht Miesbach wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt.

Ein 33-jähriger Gmunder besuchte im November vergangenen Jahres das Whisper. Eine Diskothek in Rottach-Egern, die inzwischen geschlossen hat. Dort traf er mehrfach auf einen in Tegernsee lebenden Marokkaner. Was bei den Begegnungen tatsächlich passierte, bleibt unklar. Die Aussagen darüber widersprechen sich.

Der Angeklagte berichtet, er wäre vor der Toilette von dem 39-jährigen Marokkaner beleidigt worden, was dieser bestreitet. Er habe sich lediglich normal unterhalten. Weiter behauptet der Gmunder, er sei von dem Mann auf den Nacken geschlagen worden. Auch das bestreitet der 39-jährige Tegernseer vehement.

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Erneutes Treffen artet aus

Als sich der Angeklagte schlussendlich im Lagerraum beim Diskothekenbesitzer verabschieden will, trifft er erneut auf den Marokkaner. Er erinnert sich an die Beleidigungen vor den Toiletten und rastet aus. Er schlägt mit der Faust auf den auf einem Tisch sitzenden Mann ein.

Der überraschte Tegernseer fällt vom Tisch auf den Boden und landet in einem Stapel Getränkekisten. Doch dieser Umstand stoppte den 33-jährigen Angeklagten nicht. Er packte den Mann und schlug erneut auf ihn ein. Durch den starken Faustschlag fügte er seinem Opfer, zusätzlich zu den entstandenen Platzwunden am Kopf, eine Wunde am Mundwinkel zu. Diese musste anschließend in einer Klinik wieder zusammengenäht werden.

Ein bekanntes Gesicht im Gerichtssaal

Der Täter war dem Gericht nicht unbekannt. Er hat bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister aufgrund verschiedener Delikte. Darunter neben dem Anbau von Betäubungsmitteln und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch Mord. Dafür hatte er bereits neun Jahre in Haft gesessen.

Aufgrund der Brutalität der Schlägerei und den etlichen Vorstrafen des Gmunders, verurteilte Richter Walter Leitner den Angeklagten zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich werden 2500 Euro Schmerzensgeld und 100 Sozialstunden für den Verurteilten fällig.

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