Käfer darf seinen Biergarten bauen

Der gestrige Ortstermin auf Gut Kaltenbrunn war ein voller Erfolg für Michael Käfer. In einer nicht-öffentlichen Sitzung – im Anschluss an das Treffen – gab der Gmunder Gemeinderat grundsätzlich grünes Licht für den geplanten Biergarten.

Gestern Abend trafen sich erneut Vertreter des Landratsamts und der Gmunder Ortsplanungsausschuss mit den Verantwortlichen auf Gut Kaltenbrunn. / Foto: Ralf Poeplau

Gestern trafen sich Vertreter der Gemeinde Gmund und des Landratsamtes mit Michael Käfer auf Gut Kaltenbrunn. Thema: Das geplante und umstrittene Ausschankgebäude für Käfers Biergarten. Wie die Gemeinde Gmund jetzt mitteilt, könne sie ihre Klage nun zurückziehen. Zu diesem Entschluss sei man in einer nichtöffentlichen Sitzung gekommen – im Anschluss an das Treffen. Das Landratsamt sei von Bürgermeister Alfons Besel bereits darüber informiert worden, so heißt es. Die endgültige Entscheidung treffe der Ortsplanungsausschuss aber erst bei seiner Sitzung am Dienstag, 8. Mai.

Die Gemeinderatsmitglieder seien sich der Sachzwänge um den Standort wie a) Aufstellfläche für
die Feuerwehr und b) Abstand zur Kastanie bewusst, so heißt es in der Pressemitteilung. Es sei positiv aufgenommen worden, dass das Landratsamt die unzureichende Einbindung der Gemeinde in diesem Fall erkannt und versprochen hat, künftig auf die Gemeinde Gmund zuzugehen und sie zu informieren.

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Ursprünglicher Artikel vom 18. April 2017 mit der Überschrift: „Biergarten-Entscheidung vertagt“
Die Pläne für das Ausschankgebäude für den neuen Biergarten auf Gut Kaltenbrunn entfachten einen Streit zwischen der Gemeinde Gmund und dem Landratsamt. Dieser ging sogar soweit, dass die Gemeinde gegen die Behörde Klage eingereicht hat. Seither ist unklar, was nun mit dem Biergarten passiert – denn rein rechtlich hätte die Gut Kaltenbrunn GmbH schon längst anfangen dürfen, zu bauen.

Die Hintergründe: Im Frühjahr 2017 stellte die Gut Kaltenbrunn GmbH einen Antrag für ein neues Ausschankgebäude. Doch damals waren die Pläne noch zu groß – der Ortsplanungsausschuss lehnte sie ab und verständigte sich mit den Verantwortlichen auf einen Besichtigungstermin. Vor Ort konnten sich beide Parteien einigen: das Gebäude sollte kürzer werden und weiter Richtung Westen verschoben werden, damit die Sichtachse vom Parkplatz auf den See bestehen bleibt.

Gemeinde vs. Landratsamt

Doch dann schaltete sich das Landratsamt ein: In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Kreisbrandrat wurde entschieden, dass das von der Gemeinde genehmigte Gebäude nicht erlaubt ist. Zusammengefasst: Das Ausschankgebäude darf laut Kreisbrandrat nicht zu nah an der Feuerwehrstellfläche liegen. Laut Naturschutzbehörde sind die Kastanien ebenso zu schützen. Und der Gmunder Ortsplanungsausschuss will die Sicht auf den See vom Parkplatz aus bewahren.

Die Behörden wurden sich nicht einig, daher griff die Gemeinde zu harten Bandagen und reichte Klage gegen das Landratsamt ein. „Das ist selten, aber uns blieb nichts anderes übrig“, so damals Georg von Preysing. Rein rechtlich gesehen hat Gut Kaltenbrunn zwar eine Genehmigung für das Ausschankgebäude vom Landratsamt, dennoch übte man sich in Geduld – mit dem Bau wurde noch nicht begonnen.

Parteien einigen sich?

Gestern Abend trafen sich Vertreter des Landratsamt und der Gmunder Ortsplanungsausschuss gemeinsam mit Michael Käfer und Kaltenbrunn-Geschäftsführer Maximilian Hartberger erneut vor Ort. „Man hat sich nochmal ein Bild von der Örtlichkeit und den verschiedenen Planungsmöglichkeiten gemacht“, so Bürgermeister Alfons Besel.

Nach der Ortsbesichtigung habe es dann eine nicht-öffentliche Sitzung gegeben: „Ich konnte mir bereits ein Meinungsbild von den Ausschuss-Mitgliedern machen“, so Besel. Die offizielle Entscheidung wird aber voraussichtlich bei der kommenden Sitzung am 8. Mai fallen. „Bevor wir damit an die Öffentlichkeit gehen, will ich mich zunächst noch mit dem Landratsamt abstimmen.“ Solange hält sich Besel mit Informationen über das Ausschank-Gebäude und der damit verbundenen Klage bedeckt.

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