Driften geübt, direkt in die Leitplanke

Wenn Profis ihre Autos über Schnee und Eisflächen schlittern lassen, sieht das sehr elegant aus. Aber Profis üben nicht auf öffentlichen Straßen, so wie es ein junger Valleyer erfolglos versuchte. Deswegen traf man sich heute vor dem Amtsgericht.

Mit Schwung gegen die Leitplanke geschlittert - und dann abgehauen. Während zum Tatzeitpunkt in Holzkirchen Schnee lag, schien heute am Amtsgericht Miesbach die Sonne.
Mit Schwung gegen die Leitplanke geschlittert – und dann abgehauen. Während zum Tatzeitpunkt in Holzkirchen Schnee lag, schien heute am Amtsgericht Miesbach die Sonne.

Die Tinte auf dem Führerschein konnte noch nicht ganz trocken gewesen sein, als sich der 18-jährige Valleyer im Januar dieses Jahres mit Freunden treffen wollte. Es hatte tatsächlich mal geschneit, was im vergangenen Winter ja wahren Seltenheitswert hatte. Andreas S. (Name von der Redaktion geändert) war mit seinem Wagen auf dem Weg zum verabredeten Treffpunkt in Holzkirchen. Ein Freund fuhr voran, driftete mit seinem Wagen um einen Kreisverkehr herum. Der gerade volljährig Gewordene wollte es seinem Freund gleich tun.

Doch es kam wie es kommen musste: S. verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und landete in der Leitplanke. Dabei verursachte er einen Schaden an seinem Fahrzeug und der Leitplanke. Statt jedoch anzuhalten und die Polizei zu verständigen, fuhr der 18-Jährige weiter zu dem verabredeten Treffpunkt. Der Valleyer heute vor dem Amtsgericht:

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Ich war unter Schock, habe am ganzen Körper gezittert. Ich bin weitergefahren, um meine Freunde zu fragen, was zu tun ist.

Beim Touchieren der Leitplanke hatte er sich die Stoßstange an seinem Fahrzeug soweit abgerissen, dass sie auf dem Boden schleifte. S. nahm sie vollständig ab, legte sie in sein Fahrzeug und sah sich daraufhin mit Fragen von Beamten der Holzkirchner Polizei konfrontiert.

Geringer Schaden, geringe Strafe

Richter Klaus-Jürgen Schmid fragte den Angeklagten ebenfalls in der Verhandlung, worin denn der Beratungsbedarf der Freunden denn hätte bestehen sollen. Es sei doch wohl klar, dass man sich nicht vom Unfallort entfernen dürfe, dass auch das Hinterlassen eines Zettels nicht ausreiche.

S. war allerdings voll geständig gewesen und so war auch die Staatsanwaltschaft milde in ihrer Forderung nach 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Angeklagte hatte zu dem Zeitpunkt den an der Leitplanke entstandenen Schaden von 290 Euro bereits beglichen.

Kein unbeschriebenes Blatt

Ganz fallen lassen wollte die Staatsanwaltschaft die Klage allerdings nicht, da es zuvor schon zwei kleinere Vergehen gegeben hatte, bei denen der junge Mann auffällig geworden war. Diese waren zu der Zeit eingestellt worden.

Auch Richter Schmid wollte eine Tat kein drittes Mal durchgehen lassen. Da der Angeklagte aber in seinem Schlusswort Reue zeigte und sich entschuldigt hatte, reduzierte er die Strafe auf 24 Sozialstunden und die Übernahme der Kosten des Verfahrens.

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