Vor zwei Jahren hat ein 53-Jähriger im Tegernseer Edeka ein Bier geklaut. Außerdem hatte er ein Messer in der Tasche. Damals lautete die Anklage „Diebstahl mit Waffenbesitz“. Außerdem bekam der Mann Hausverbot.
Wie der Merkur jetzt berichtet, wollte er sich daran jedoch nicht halten und besuchte im April dieses Jahres trotzdem den Supermarkt. Diesmal saß er also wegen „Hausfriedensbruch“ vor dem Miesbacher Amtsgericht. Da der Tegernseer bis vor Kurzem keinen Führerschein besaß, waren Einkäufe seit der Schließung des Netto-Marktes schwierig geworden.
Hausverbot bleibt weiter bestehen
Als seine Freundin dann auch noch mit Krücken unterwegs war, begleitete er sie einmal zum Einkauf im Tegernseer Edeka. An der Kasse saß jedoch genau der Verkäufer, der bei der letzten Verhandlung als Zeuge geladen war. Er verwies den 53-Jährigen erneut des Ladens. Laut Aussagen des Edeka-Verkäufers sitze der Angeklagte häufig beim Bäcker vor dem Eingang des Supermarktes. Auch lasse er den Verkäufer ausrufen, um zu fragen, ob er wieder rein darf. Doch keine Chance. Der Chef ist dagegen.
Wegen einiger Einträge im Strafregister – unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr und Betrug – fiel die Strafe dann nicht ganz so mild aus, wie beim letzten Mal. 55 Tagessätze á 30 Euro Geldstrafe forderte die Staatsanwaltschaft. Der Richter stimmte dem zu.
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